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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin neu hier.

Einerseits bin ich Mieter, aber auf der anderen Seite auch Eigentümerin. Ich glaube, dass dieses Forum für beide Seiten eine Hilfe sein kann.

Jetzt habe ich jedoch ein Problem, welches meinen Job bzw. meinen Chef betrifft:

folgendes Problem:

Miete trotz Auszug versehentlich einen Monat weiter gezahlt (Dauerauftrag nicht gekündigt), Vermieter will das Geld aber (noch) nicht zurückzahlen wg. evtl. Nachzahlungen.. Darf er das?
Eine Kaution wurde damals nicht vereinbart.

Für evtl. Paragraphen wäre ich dankbar. In Google such ich mich sonst tot.

Schönes Wochenende
Sally
Stichwörter: gezahlte + miete + zuviel + einbehalten

2 Kommentare zu „zuviel gezahlte Miete einbehalten?”

Susanne Experte!

Dafür gibt es keinen §, der VM muss das Geld ausbezahlen, weil es für eine evtl. Forderung seinerseits keinerlei Vertragsgrundlage gibt.
Keine Kautionsabsprache, Mietvertrag beendet.

Wenn er sich weigert, geh sofort zum Anwalt um das Geld einzuklagen, diese Kosten darf der VM dann auch übernehmen!

Sally

vielen Dank für die Info bzw. Antwort.

Mittlerweile hat man sich mit dem Vermieter geeinigt. Er wird lt. seiner Aussage das Geld zurücküberweisen. Bleibt nur zu hoffen, dass er sich daran hält. Ansonsten werden wir tatsächlich zum Anwalt gehen.

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