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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,
ich beabsichtige eine 60 qm Wohnung anzumieten, habe die Vermieter schon kennengelernt und die Wohnung besichtigt, die gerade durch die Vermieter/Besitzer renoviert wird.
Sie zeigten mir auch schon drei Teppichmuster um den kommenden Mieter (evtl. mich) mit an der Entscheidung teilhaben zu lassen.

Auf meinen Vorschlag hin, falls ich die Wohnung den wirklich mieten würde, vielleicht lieber Laminat[/b:5f8a9] zu verlegen, äusserten die Vermieter sich positiv - allerdings müsse ich mich an den Kosten beteiligen[/u:5f8a9]. Verlegen würden sie es selbst.
Hört sich in Ordnung an.

Klar, dass ich da mich nur an der Differenz des Laminatpreises pro qm im Vergleich zum Teppichpreis pro qm beteiligen muss, aber ...

... meine Fragen:[/u:5f8a9][/b:5f8a9]

1) Wie hält man vertraglich so eine Kostenbeteiligung am saubersten für beide Seiten formuliert fest?
2) Auf was muss ich bei der Vertragsformulierung achten, so dass die Kostenbeteiligung auch bei meinem Auszug irgendwann mal sauber abgerechnet werden wird?[/b:5f8a9] [ich beteilige mich ja an der Werterhöhung der Wohnung durch das Laminat und denke an eine antelige, zeitwertbasierte Rückzahlung im Falle (m)eines Auszugs]

Vielen Dank schonmal für alle Eure Tipps & viele Grüsse,
nail[/i:5f8a9]
Stichwörter: bodenbelag + kostenbeteiligung + auszug

5 Kommentare zu „Bodenbelag - Kostenbeteiligung beim Ein- und Auszug?”

Susanne Experte!

Laminat kann man gar nicht mehr empfehlen, das Schlimmste, was die 90er hervorgebracht haben. Es gibt einfach keine vernünftige Qualität bei "mit Leim zusammengepreßten Holzspänen".
Wird es nicht vom Fachmann verlegt, kann es "hochkommen" und es sorgt regelmässig für Ärger mit dem Mieter drunter, da es keine vernünftige Trittschalldämmung gibt.
Auch Allergiker sind nach den neuen Erkenntnissen mit Teppich besser bedient, weil Staub hier nicht so aufwirbelt, sondern bis zum Absaugen festgehalten wird.
Pflegeleicht ist es auch nicht, da nur "nebelfeucht" gewischt werden darf-so bekommt man es aber nicht sauber!

Ich denke, ein Vermieter, der selbst verlegt (hätte ja schon vorher auf die Idee kommen können) hat das noch nicht gemacht, die Kosten sind auch nicht mehr höher als ein guter Teppich, der dann aber 10 Jahre halten würde, was Laminat def. nicht tut.
Weiß der Vermieter denn schon, dass Du Deine Kostenbeteiligung schriftlich fixieren möchtest? Und eine Rückzahlung im Falle eines Auszugs? Die denken nämlich, der tut was dabei und fertig iss und das Lami ist für immer unsres.....

nail

Hallo Susanne & der Rest des Forums,

Laminat kann man gar nicht mehr empfehlen, das Schlimmste, was die 90er hervorgebracht haben. Es gibt einfach keine vernünftige Qualität bei "mit Leim zusammengepreßten Holzspänen".
Wird es nicht vom Fachmann verlegt, ...[/quote:a27eb]
Der Trade-Off zwischen Teppichboden vs. Laminat sowie das Thema fachmännisches Verlegen sind kein Problem - sowohl der Vermieter als auch mein Vater sind Schreiner. Korrekt, die Kosten sind im Vergleich zu Teppich in etwa gleich. Allerdings ist ein Teppich viel schneller verlegt, als Lami. Aber Verlegekosten nicht das Thema:

Meine Fragen zielen ja darauf ab, dass ich dem Vermieter nicht das Laminat bezahle, daher möchte ich -im Falle des Auszugs- zeitanteilig oder anders basiert wieder etwas von meiner Kostenbeteiligung sehen.
Ist das ein legitimer Wunsch?
Wie formuliert man das in der Zusatzvereinbarung?[/b:a27eb]



Weiß der Vermieter denn schon, dass Du Deine Kostenbeteiligung schriftlich fixieren möchtest? Und eine Rückzahlung im Falle eines Auszugs? Die denken nämlich, der tut was dabei und fertig iss und das Lami ist für immer unsres.....[/quote:a27eb]

Nö, hab ja noch nicht zugesagt, dass ich die Wohnung nehme.
Warten wir mal ab, ich muss ja erst zusagen und die Laminat-Kostenbeteiligung adressieren.
Daher auch die Frage, um mich entsprechend vorzubereiten...


CU,
nail

Susanne Experte!

Nuja, Mietrecht ist mein Hobby, als Vollkauffrau werde ich einen Teufel tun und kostenfrei Verträge aufsetzen.
Vielleicht hast Du ja mehr Glück bei http://www.vermieternetz http://www.vermieternetz.de <!-- w -->, bei 123recht.de hat es ja offensichtlich auch nicht geklappt...... <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

nail

Sollst Du ja nicht, Susanne - kostenfrei Verträge aufsetzen, keine Sorge, egal ob Minder- oder Vollkauffrau. Im Ernst: Kannst mir aber gerne per PM ein Angebot machen, was Du für eine Vertragsformulierung berechnen würdest - vielleicht kommen wir ins Geschäft, falls Du Juristin bist.
Ich möchte -wie jeder hier- nur einen Rat, wie ich am besten nicht[/b:398e6] übers Ohr gehauen werde - dass die Möglichkeit besteht, das hast Du ja in Deiner Antwort selbst angedeutet (&quot;für immer unsers&quot ;) .

Beispiel: Wenn ein Experte Fragestellern rät &quot;Beim Teppich geht man üblicherweise von 10 Jahren Nutzungszeit aus&quot; ist das ein wertvoller Hinweis. Mehr brauche ich ja nicht.

Ver[/b:398e6]mieternetz? Bin doch kein Vermieter..
123recht: Schon klar, hab Deinen Nicknamen bzw. Dich bereits als In-Anderen-Foren-Aktive bzw. als &quot;Doppelposting-Fahnderin&quot; wahrgenommen... <!-- s 8) --><!-- s 8) -->
... bei 123recht ist es jedoch so, dass offenbar keiner weiss, wie man am fairsten für beide Seiten die Laminatkosten über die Nutzungsdauer &quot;verrechnet&quot;.

Vielleicht weiss es hier jemand?? <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

happy weekend und danke Dir,
nail

Susanne Experte!

Lebensdauer von Laminat ist Versicherungsrecht, da die Versicherungen immer den Zeitwert ersetzen müssen, wissen die das.

Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass VM den Mieter gern übervorteilen. Vielleicht geht Deiner sogar hin und will, nach Vorlage der vertraglichen Vereinbarung, nicht mehr an Dich vermieten....

Bei vermieternetz gibts echt faire Vermieter, die auch Ahnung haben und Dir sicher bei einer für beide Seiten guten Formulierung helfen.

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