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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Benötige dringend Antwort auf meine Frage:

Habe vor ca. 1 Jahr Dachgeschoßwohnung bezogen, wobei ich davon ausge-
gangen bin, daß ich nach Beendigung von div. Baumaßnahmen auch einen Kelleranteil bekomme.

Nachdem dem Mieter im EG ein Keller zugewiesen worden war, fragte ich die Vermieterin, ob ich denn auch einen Keller bekomme. Zu meiner Überra-
schung meinte diese, die restlichen Anteile würde sie für Ihre Zwecke benö-
tigen und ich, als Einzelperson, würde keinen Keller benötigen!
(VM meint, ich sollte Teil der Whg. nutzen...)

Nachdem ich eine Ecke im Garten zum Abstellen nutze und ich jetzt aufgefor-
dert werde, diese Sachen zu entfernen, stellt sich tatsächlich die Frage:

Darf sich meine VM, obwohl mehrere Kellerräume existieren, weiterhin
verweigern und gleichzeitig auf Entfernen der Sachen im Garten bestehen.

Ist es rechtens, daß bei 3 Mieteinheiten nur zwei Keller vergeben werden.
Stichwörter: kelleranteils + verweigerung

1 Kommentar zu „Verweigerung eines Kelleranteils”

Gast Experte!

Einfach im Mietvertrag nachsehen, ob ein Kellerraum mitvermietet wurde. Wenn nicht, dann auch kein Anrecht.

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