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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe im Jahre 2003 eine NK-Abrechnung bekommen für 2002.
Soweit alles okay, obwohl mir die Rechnung überhöht erschien und
ich den Verwalter daraufhin angeschrieben habe.
Dieses Schreiben liegt mir leider nicht mehr vor, aber ich hab wohl erwähnt, falls die Abrechnung der Richtigkeit entspricht, mir es nur möglich ist, diese Nachzahlung von über Euro 300 in Raten zu
begleichen.
Es folgte keine Reaktion des Verwalters. Dann übergab ich die Angelegenheit zur Überprüfung meinem RA, da ich gehört habe, daß
mit der Gasleitung etwas nicht in Ordnung war und deshalb die Kosten
sehr hoch waren.
Der Verwalter wurde angeschrieben, daß ich die NK-Abrechnung so
nicht akzeptiere, da auch falsch berechnet wurde (nur 6 Mon. obwohl
ich schon 7 Mon. dort gewohnt habe. Auch daraufhin keine Reaktion
des Verwalters.
Nun hab ich für 2003 wieder eine sehr hohe Abrechnung erhalten und
er verlangt auch die alte Zahlung von 2002, er beruft sich auf meine "angebliche" Vereinbarung (Ratenzahklung).
Nun meine Frage...kann er überhaupt noch auf diese Nachzahlung Anspruch erheben oder ist sie bereits verjährt? Er ist ja auf mein Schreiben und das des RA nicht eingegangen und hat die ganze Zeit keinen Cent verlangt.
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
Stichwörter: verjährt + dringend + nk

0 Kommentare zu „DRINGEND! NK 2002 verjährt?”

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