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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vermieter hat mir einen Tischler geschickt, um ein bisher unzureichend isoliertes weißes Kunststofffenster mit Silikon zu den Fliesen hin abzudichten. Wohne schon seit 5 jahren in der Wohnung, fiel bisher keinem auf. Schön und gut, in meinem weiß gefliesten und hellgrau verfugten badezimmer mit schöner himmelblauer Decke sieht das gewählte sehr dunkle Grau des Silikons aus wie das Schwarze unter den Fingernägeln. Da wäre ja weißes Silikon besser gewesen...
Welchen Anspruch habe ich darauf, dass das ganze entsprechend wieder geändert wird?
Mir ist insbesondere das Fliesenflickwerkurteil im Hinterkopf (AG Hamburg-Altona, Az.: 314 b C 105/05), in dem ja auch nicht nur die Gebrauchsfähigkeit als Instandhaltungspflicht des Vermieters sondern eben auch die des optischen Eindrucks hervorgehoben wird.
Vielen Dank und Grüße, Anna Uhu

0 Kommentare zu „Anspruch auf optische Kongruenz bei Instandhaltung”

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