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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zunächst einmal möchte ich diesem Board, und vor allem Susanne für den unermüdlichen Einsatz der Hilfeleistung für rechtsverwirrte Menschen, wie ich es nunmal leider bin danken... vielen, vielen Dank das es einen Ansprechpartner in diesem Chaos des Rechtsjungels gibt!

So, genug der Beweihräucherung, kommen wir zu einer Frage zu der ich trotz langem Stöberns im WWW nichts gefunden habe:

Unser Vermieter hat uns in der Zeit in der wir hier wohnen (18 Monate) noch keine Mietnebenkostenabrechnung gegeben.
Jetzt ist uns (jaja, sehr früh ich weiß ) aufgefallen das wir weder einen Heizkostenzähler, noch einen Wasserzähler besitzen.

Nun wurde uns JETZT mitgeteilt das ALLE Kosten auf die Mietparteien umgelegt werde, also auch Heizung und Wasserverbrauch.

Dies wurde uns aber bei Einzug nicht gesagt, auch ist darüber kein Vermerk im Mietvertrag...
...jetzt ist meine Frau ein wenig... ööhm , weil sie ein Sparfuchs ist und wir hier manchmal lieber noch einen Pulli mehr angezogen haben und lieber mal die Hälfte per Hand gespült haben als geheizt oder die Maschine angeschmissen.

Meine Frage wäre also: Ich habe ja das Recht auf eine Mietnebenkostenabrechnung. Jetzt hat uns aber keiner darauf hingewiesen das wir ALLE Kosten unter ALLEN Mietparteien im Haus aufteilen. Ist dies Rechtens?
Kann ich die Mietnebenkosten verweigern zu zahlen (oder zurückverlangen)solange man mir nicht nachweisen kann was WIR verbraucht haben?
Ist der Mietvertrag dann eigentlich rechtskräftig, wenn nicht drinnen steht das ALLE Kosten geteilt werden?

Fragen über Fragen...

2 Kommentare zu „Ohne Berechnungsmöglichkeit Mietnebenkostenabrechnung?”

MUK

Langsam hoffe ich wirklich ich komme aus diesem Merkwürdigen Mietvertrag raus, vielleicht könnt ihr mir helfen?

Ich habe noch folgende "Merkwürdigkeiten" im Mietvertrag entdeckt:

1. Mietsache
Im Mietvertrag steht wir haben angemietet:
1 Küche/Kochnische
1 Bad
1 Dusche
1 WC
1 Flur
1 Balkon[/b:3cbd0]

Jetzt ist es aber so das Bad und Dusche in einem Zimmer sind.
Ergo fehlt uns laut Mietvertrag 1 Zimmer mit Dusche?


2. Miete
Im Mietvertrag steht:
Die Miete beträgt monatlich 500.-€

Neben der Miete werden folgende Betriebskosten erhoben:
1. Wasserversorgung und Entwässerung Vorauszahlung/pauschale (nichts durchgestrichen)[/i:3cbd0] 50.- €
(Obwohl wir keine Wasseruhr haben und uns dies nicht mitgeteilt wurde bei Einzug und Vertragsunterzeichnung)[/i:3cbd0]2. Für Heizung 150.- € (Obwohl wir keine Heizkostenzähler haben und auch dies wurde uns bei Einzug nicht gesagt)[/i:3cbd0]

Insgesamt sind also vom Mieter zu zahlen: 500.- €[/b:3cbd0]

Häääh? Also ich hatte mit dem Vermieter "Warm 500.-€" ausgemacht... das gildet dann doch noch oder?

3. Mietdauer
Der Mietvertrag beginnt am 01.09.2005
(Handschriftlich zugefügt) [/i:3cbd0]und läuft auf mindestens 3 Jahre + KZ[/b:3cbd0]

Ist doch auch nicht rechtens oder muss ich mich an die 3 Jahre halten?

FischkoppStuttgart Experte!

Interessant wäre es mal, den Gaaaaanzen Mietvertrag zu lesen.

Ist schon komisch alles.

Inverstiert doch einfach mal pauschal ca 50 Euronen in ein Erstgespräch beim Anwalt oder als Jahresbeitrag im Mieterschutzbund.

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