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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgende Frage: Ich bin Miteigentümer einer Gemeinschaft mit 2/1000stel Anteil (Tiefgaragenstellplätze). Dadurch bin ich zu 2/1000stel auch im Grundbuch eingetragen. Aber: Kosten wie Hausmeister, Hausverwalter usw. werden zu 2/1000stel auf mich umgelegt. Damit kann ich leben. Aber alle anfallenden Reparaturen werden nur auf die Stellplätze (52 Stück) umgelegt. Ist das denn so korrekt? Immerhin nutzen alle diese Tiefgarage (Fahrradkeller ist für alle) und nicht nur die Leute, die dort ihr Auto geparkt haben. Im WEG steht aber eindeutig, Umlage nach Eigentumsanteilen und nicht nach Stellplätzen. Im Vertrag ist auch nichts von einer Umlage nach Stellplätzen erwähnt. Wie kann ich mich dagegen wehren? Es wird eine große Reparatur wegen eines Wassereintritts anstehen und die soll angeblich nur auf die Stellplätze umgelegt werden. Bei Kosten von 50000 Euro wären das für mich fast 2000 Euro. Für einen Schaden der noch nicht mal auf meinem Sondereigentum entstanden ist, sondern an dem große Wohnblock vorne, der mit zur Gemeinschaft gehört.

6 Kommentare zu „Nebenkosten Eigentümergemeinschaft”

Oliver Curd Experte!

Hallo,


eigentlich müssen alle Kosten nach 1000stel verteilt werden , dies steht eindeutig im WEG. Was steht den in der Teilungserklärung??? das wäre wichtig.

Gehören die zwei Objekte grundbuchtechnisch zusammen (TG und Whs)??

josie1964

In der Teilungserklärung stehe ich nur mit den 2 tausendstel drin! Ich habe nun auch mal den Grundbuchauszug angefordert. Meine Güte, in dieser Eigetümergemeinschaft läuft so vile schief... <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Oliver Curd Experte!

Hi,

ist schon mal gut,denn grundsätzlich ist maßgeblich der MEs- Bruchteil, wenn nichts anderes als Inhalt des SEs, denn die Regelung des§ 16 Abs. 2 des WEG ist dipositiv.

Der MEs- Anteil gilt auch für Garagen (TG- Stellplätze), es kann aber auch eine Verteilung nach Einheiten vereinbart werden.

Prüfen sie genau was in der TE steht, im Grundbuch und die Versammlungsprotokolle der WEV's der letzen Jahre im Bezug auf die Kostenverteilung.

Urteil zu MEs- Anteil Garage (OLG Frankfurt, Der WEer 83,121)

josie1964

Danke für den Tipp. Ich kann mich nicht erinnern, daß wir auf einer Eigentümerversammlung eine Änderung der Teilungserklärung bezüglch der Kostenumlage beschlossen haben. Dagegen hätte ich mich auch massiv gewehrt. Wenn ich nur 2/tausendstel Eigentümer bin, dann zahle ich auch nur soviel. Mir liegen alle Protokolle vor und ich werde diese mal gründlich studieren. Notfalls muß ich eine Anwalt beauftragen, der die Verträge mal überprüft. Mich ärgert nur, daß mir das nicht vorher aufgefallen ist. Ich habe der Arbeit unseres Hausverwalterbeirates vertraut. Aber offensichtlich habe diese nur das Bestreben Ihre eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Da ist es doch gut, wenn man die "unnötigen" Kosten für die Tiefgarage großzügig verteilen kann.

Der WEer ist das eine Zeitschrift? Wissen Sie, wo ich diese beziehen kann?

Danke für Ihre Info im voraus.

Oliver Curd Experte!

Hi,

der WEer ( Der Wohnungseigentümer), ist von Volker Bielefeld, und bei Haus &amp; Grund zu beziehen evtl .auch über Beck- Shop, ca. 24.-€ schauen sie mal im Internet, beim Beck- Shop brauchen Sie keine Versandkosten zu bezahlen. Was auch gut ist, ist das WEG mit Kommentar von Bärmann/Pick erschienen im Beck- Verlag ca.38.-€ allerdings ist es im WEer verständlicher Formuliert.


mfg

o.c

Gast Experte!

Es wäre wichtig zu wissen, was in der Teilungserklärung dazu steht.
Die gilt nämlich vor den Regelung im WEG.

Ansonsten müßten auch die Reparaturen für die TG nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden, wenn kein anderer
Mehrheitsbeschluß vorliegt.

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