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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein ehemaliger Vermieter möchte seine Forderung für Nebenkosten 2004 gegen die ich ordnungsgemäß Einspruch eingelegt habe von meiner Kaution abziehen, die er dem neuen Eigentümer/Vermieter nicht weitergeleitet hat.

Wie soll ich weiter verfahren bezüglich den Tatsachen
1. Kaution nicht an neuen Vermieter gegeben und
2. widersprochene Forderung eigenmächtig, ohne notwendige Gerichtsentscheidung, einbehalten.

Ehemaliger Vermieter will nicht vor Gericht, da er vermutlich verlieren wird.

Besten Dank für Eure Infos.

Grüße,

LN

1 Kommentar zu „Ehemaliger Vermieter, Nebenkostenabr., Kaution”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Die Kaution muss bei Verkauf 1 : 1 + Zinsen an den neuen Eigentümer übergeben werde oder an dich ausbezahlt werden! Im Falle der Auszahlung muss du mit dem neuen VM eine neue Kaution zahlen.

2. Er wird es versuchen und du musst klagen... er dreht den Schuh einfach um!

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