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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgende Sachlage: Meine Freundin ist die Hauptmieterin der Wohnung und hat von der Eigentümerin die Erlaubnis bekommen, Mietverträge abzuschließen. Diese Mietverträge sind die gleichen wie der, den sie mit der Besitzerin hat, nur ist sie die Vermietende.

Nun haben wir eine sehr unliebsame Mitbewohnerin, die sich weigert auszuziehen. Eine fristlose kündigung wegen Zahlungsverzug hat sie überstanden indem sie das Geld gezahlt hat (doch ist sie jetzt schon wieder mit der Miete im Rückstand). Wir haben ihr daraufhin eine fristgerechte Kündigung gegeben, doch jetzt dreht sie gelinde gesagt durch.

Jetzt meine Frage: Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass wenn der Vermieter mit dem Mieter in der gleichen Wohnung lebt, der Mieter quasi keinen Kündigungsschutz hat und binnen 24 Stunden ausziehen muss.

hab mal ein bisschen im BGB rumgesucht:
Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt

das trifft im Grunde zu ... das einzige was in ihrem Zimmer ihr gehört sind ihre Kleider und einen Schrank, ansonsten (Bett, Sofa, Tisch, Geschirr) gehört alles meiner Freundin

die Frage ist nun, ob das so richtig ist


vielen dank schonmal

gruß

Patrik

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3 Kommentare zu „Vermieter und Mieter in einer Wohnung - Kündigungsfristen”

Susanne Experte!

Stimmt, die Kündigungsfrist in diesem Fall ist bis Ende des Monats, wenn jeweils bis zum 15. des Monats gekündigt wurde.

tajo

hallo, steht dies auch irgendwo schriftlich, sodass man sich darauf beziehen kann?

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