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Mietvertrag mit Verlängerungsklausel
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Guten Tag,
folgendes: Mietvertag ab 1.4.02 läuft fest bis 1.4.03, bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
Ist das nach neuem Mietrecht 2001 zulässig, mit dieser Verlängerungsklausel ??
Mfg Nico
folgendes: Mietvertag ab 1.4.02 läuft fest bis 1.4.03, bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
Ist das nach neuem Mietrecht 2001 zulässig, mit dieser Verlängerungsklausel ??
Mfg Nico
4 Kommentare zu „Mietvertrag mit Verlängerungsklausel”
Mieter
Hallo Nico,
Nein, das ist nach neuem Mietrecht (seit 1.9.2001) nicht mehr zulässig. Demzufolge kann jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ Monate) gekündigt werden.
Mieter
Korrektur: 3 Monate muss es natürlich heißen.
Nico13
vielen dank !!! sind sie sich sicher ??
Mieter
Hallo,
Bin leider kein Anwalt, aber zur Thematik habe das hier gefunden:
<!-- m --> http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=5992&von=herecomesthetext">http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... mesthetext <!-- m -->
Viele Grüße
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