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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe gerade ein dickes Problem an der Backe, vielleich kann mir ja einer von euch helfen. Es dreht sich um folgendes:

Im Jahr 2005 habe ich noch mit einer Freundin zusammen in einer WG gewohnt, bis sie dann Ende September ausgezogen ist. Nun habe ich ja letzten Sommer die Abrechnung für die Betriebskosten bekommen und soll nun alles komplett allein bezahlen da ich ja der direkte Ansprechpartner dafür bin (ich wohne noch in der Wohnung). Meine damalige Freundin hatte keine neue Adresse angegeben. Habe jetzt selbstständig nur den Anteil von mir bezahlt indem ich die Betriebskosten durch 2 geteilt habe und habe dies der Vermietung mitgeteilt . nur die sagen jetzt zu mir das ich alles allein bezahlen muß und mich selbst darum kümmern muß wenn ich das Geld von der Freundin wiederhaben möchte!

Bin ich da jetzt im Recht wenn ich zur Vermietung sage das die sich drum kümmern müßen und ich keinen cent mehr bezahle da ich meinen anteil ja schon bezahlt habe???

Ich hoffe das ihr mir ein paar Tipps geben könnt. Vielen Dank schon mal im Vorraus. Wenn ihr noch fragen haben sollten, schreibt sie einfach!

THANXX
Stichwörter: betriebskostenabrechnung + wg

4 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung einer WG!!”

Rano Experte!

Das wirst Du wohl alleine berappen müssen...

... der Vermieter hat Recht mit seiner Aussage.

Berni911 Experte!

Hallo,

ich habe auch mal in einer WG gewohnt während des Studiums. Bei uns war es so, dass wir alle drei in dem Mietrvertrag als WG eingetragen waren. Als dann einer mit seiner Freundin zusammenzog und wir einen neuen Mitbewohner bekamen, reichte eine Meldung an den Verwalter.

Wenn es bei euch auch so ist, dann besteht doch der Anspruch an beide mietpartein. Also müsstest du auch nur ab Auszug des Mitbewohners alles selber tragen.

Was mich mal wieder etwas wundert, dass du im Sommer 2006 die Abrechnung bekommen hast ! Wir haben zur Zeit Ostern 2007 <!-- s :D --><!-- s :D --> Also scheint das Thema garnicht SOOOOOOO wichtig! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->


Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!

Grundsätzlich haften alle Parteien des MV gesamtschuldnerisch.

Berni911 Experte!

Danke, wieder mal was gelernt!

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