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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe ein kleines Problem und zwar folgendes:

In meinem Mietvertrag steht das meine Wohnung eine Wohnfläche von ca. 130qm hat, Dachgeschosswohnung. Wir haben das jetzt nachmessen lassen von einem Gutachter, und der hat festgestellt, das die Wohnung 95qm gross ist.

Ich wohne dort seid 36 Monaten und der Mietvertrag ist auch gekündigt. Ich habe nun den Vermieter aufgefordert mir meine zuviel gezahlte Miete zurückzuzahlen. Er behauptet jetzt aber, das die Grundfläche 130qm sei und die tatsächliche Wohnfläche 110qm sei, das sei auch im Anhang zum Mietvertrag nachzulesen. Auf der ersten Seite des Mietvertrages steht ausdrücklich, die Wohnfläche beträgt ca. 130qm.

Nun sind wir beim springenden Punkt:

Ich habe einen solchen Anhang nie bekommen, oder gar unterschrieben, kenne diesen Anhang gar nicht.

Und im Mietvertrag steht das die Wohnfläche 130qm ist, und jetzt behauptet er damit sei die Grundfläche gemeint und nicht die tatsächliche Wohnfläche.

Was ist zu tun?
Stichwörter: anhang + mietvertrag + nachtrag

2 Kommentare zu „Anhang, Nachtrag zum Mietvertrag”

Susanne Experte!

Das wird Dir Dein Anwalt besser sagen können, Du musst wahrscheinlich klagen.
Allerdings sehe ich gute Aussichten, wenn im Vertrag steht "Wohnfläche" kann der VM nicht behaupten, dass aber Grundfläche gemeint [/b:97f4f]sei...

Amokk

Danke für die Antwort
Im Mietvertrag steht auch drinne Änderungen und Anhänge bedürfen der Unterschrift beider Parteien.

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