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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Vor 2 Monaten wurde die über unserem Kellerverschlag liegende Wohnung saniert. Dafür musste auch eine Wand in unserem Kellerverschlag aufgerissen werden, um neue Rohre zu verlegen.

Die Sachen im Verschlag wurden soweit zur Seite geräumt, wie von den Arbeitern angegeben. Ein komplettes leerräumen war mangels Platz nicht möglich. Zudem wurde uns zugesagt, dass die Sachen abgedeckt werden. Das geschah nur teilweise und eher sehr schlecht als recht.
Die Arbeiter haben nur den Schutt beseitigt.

Der restliche Keller, wor allem aber unsere zahlreichen Sachen sind mit ordentlichen Schicht feinsten Baustaubes überzogen.

Der Vermieter meint, das wäre unser Problem und wir müssten die Sachen und unseren Keller selber reinigen. Wir sehen das nicht so wirklich ein, da der Dreck ja nicht von uns ist, bzw nicht durch unser Verschulden zustande kam.

Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Fall? Kennt jemand die Rechtslagen? Können wir ein Reinigungsunternehmen beauftragen? Künnen wir dem Vermieter unsere Arbeitszeit und Reinigungsmittelkosten in Rechnung stellen? Oder müssen wir den Dreck tatsächlich selber beseitigen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

1 Kommentar zu „Reinigung von Gemeinschaftsräumen nach Sanierung - WER?”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist auch das Reinigen nach Modernisierung- und/oder Instandhaltungs-, Instandsetzung- sowie Sanierungsarbeiten Vermietersache.
Da gibt es sicher Urteile zu, einfach mal googeln. Grundsätzlich kannst Du ein Reinigungsunternehmen beauftragen und mit der Miete verrechnen, da der VM sicher nicht freiwillig zahlen wird.

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