Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Bin neu hier im Forum und wenn meine frage falsch platziert sein sollte bitte ich dies zu entschuldigen.


So nun zu meiner Frage:

Wohnung wurde zum 1.6. fristgerecht gekündigt. Vorbesprechung wegen Abnahme und aufgaben die zu erledigen sind wurden schon besprochen.

Müssen laut mietvertrag die Wohung frisch renoviert verlassen allerdings hat und die Hausverwaltung auch den Vorschlag gemacht eine Abnunzungsgebühr für die alte Tapete zu zahlen da erst vor 1,5 Jahren neu tapeziert wurde und da in allen räumen Bordüre hängt kommt eine reine Weißung nicht in frage sondern nur eine komplette Neutapezierung. Haben somit das angebot bekommen so auszuziehen und eine Abnutzungsgebühr von 190€ zu Zahlen (für 60m2 wohnung) und wären somit von allen renovierungsarbeiten die bei auszug fällig wären wie Tapezieren und Türen neu Lakieren befreit.

Jetzt habe ich erfahren von bekannten die vor einem Jahr auch aus diesem Haus ausgezogen sind das sie auch eine Abnutzungsgebühr für die Heizkörper zahlen mußten dieses wurde aber erst bei der Endabnahme erwähnt. Ist das Rechtens oder Zahlt man die abnutzung nicht schon mit der Monatlichen Miete?

Denn in unserer Wohnung wurde vor unserem Einzug neues PVC verlegt das an den stellen wo Stühle oder sessel standen natürlich nach 6 Jähriger benutzung gebrauchsspuren aufweisen (kratzer) ist aber nichts kaputt. Kann man für den normalen Verschleiß eine Gebühr erheben oder ist das nicht rechtens den es wird nunmal in einer Wohnung gewohnt und da kommen normale gebrauchs und abnutzungsspuren nunmal vor!

Muß ich jetzt angst haben das sie mir die Kaution nochmals um diese Abnutzungsgebühr für PVC und Heizung kürzten oder kann ich dann evtl wiederspruch einlegen?

Würde mich freuen wenn jemand meine Fragen beantworten kann.

LG
Diane

19 Kommentare zu „Darf der Vermieter bei Auzug Abnutzungsgebühren verlangen?”

Susanne Experte!

Eine normale Abnutzung ist in der Miete enthalten, alles, was über die normale Abnutzung hinausgeht, wird sowieso als Schaden bezeichnet und fällt dann unter Schadenersatz.

Wie alt ist der Mietvertrag? Ggf. mal prüfen lassen, ob die Klausel zu den Schönheitsreparaturen überhaupt gültig ist, da hat sich in den letzten Jahren viel getan!

Rano Experte!

Der Begriff 'Abnutzung', bzw. dessen Berechnung ist eher unüblich.
Übertrage ich ihn auf die Hzk, so fällt mir ein, dass auch diese (je nach Typ) im Rahmen der Schönheitsreparaturen gestrichen werden sollten.

Kann es vielleicht sein, dass der VM mit "Abnutzung" einfach den Anteil an den Lackierkosten durch einen Maler meint, die nach -sagen wir- 10-jähriger Nutzung fällig sind?
Ich könnte das nachvollziehen, denn Hzk von ausziehenden Mietern streichen zu lassen ist nicht der Weisheit letzter Schluß.
Falsche Farbe ('Heizkörperlack' heisst nicht umsonst so!!!), die Rippen seitlich / hinten rum nicht gestrichen oder die Farbe viel zu dick, üble Nasen .... da habe ich schon einige 'Kunstwerke' gesehen.

Gruß
Ralph

diane

Hallo <!-- s 8) --><!-- s 8) --> ,

Und vielen Dank schonmal für eure hilfe <!-- s :D --><!-- s :D -->


@ Susanne: Der Mietvertag ist ca 6 Jahre alt

@Rano: Heizkörper sind auch etwas älter als 6 Jahre da die Wohnung kurz vor unserem einzug komplett Modanisiert wurde (Bad neu, PVC neu, und das ganze haus wurde neu isoliert und gedämmt und bekamm neue Heizung und somit auch neue Heizkörper)

Habe mal eine Kopie der wichtigsten seiten meines Mietvertages gemacht Vieleicht kann ja jemand da mal einen Blick draufwerfen ob das mit den Schönheitsreperaturen auch rechtens ist. Vielen DAnk schonmal

http&#58;//foto&#46;arcor-online&#46;net/palb/alben/12/5012/1024_6630393833386363&#46;jpg[/img:14dfb]

[img:14dfb]http&#58;//foto&#46;arcor-online&#46;net/palb/alben/12/5012/1024_3666626538323062&#46;jpg[/img:14dfb]


Vielen DANK für eure Hilfe (ist immer wieder toll für was das Internet alles gut ist den wüste nicht wen ich sonst um rat fragen sollte <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> --> <!-- s :?: --><!-- s :?: --> )

LG
Diane

Susanne Experte!

Alle Regelungen zu den Schönheitsreparaturen sowie der Quotenregelung bei Auszug sind nichtig, da es sich um starre Fristen handelt.
(&quot;Spätestens&quot ;)

Du musst also bei Auszug weder renovieren, streichen, lackieren noch tapezieren. Einmal durchsaugen oder kehren: fertig.

Ich denke mal, das weiss auch die Verwaltung und versucht die Mieter über den Umweg der &quot;Abnutzungsgebühr&quot; über den Tisch zu ziehen, denn der Mieter kann ja denken: schön, da habe ich ein gutes Geschäft gemacht, wenn ich nicht streichen oder tapezieren muss und zahl &quot;nur&quot; 190.-€.

Es ist aber kein gutes Geschäft, weil die § zu den Schönheitsreparaturen nichtig sind.

diane

Hallo,

Na das sind ja gute Nachrichten. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :D --><!-- s :D -->

Kann mir auch jemand irgendwelche Paragrafen oder gesetzestexte nennen die ich denen dann nennen kann möchte das denen erst mal schriftlich mitteilen.

Vielen Dank schonmal wirklich ein tolles und hilfsbereites Forum

Lg

Diane

diane

Hallo,

Habe der Hausverwaltung heute einen Brief geschrieben das sie dazu mal stellung nehmen sollen bevor ich mich dann mal von einem Anwalt beraten lasse mal sehen was die antworten. Gebe dann gegebenfalls bescheid.

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe

Diane

Susanne Experte!

Nur zur Info:

Wenn die HV (Hausverwaltung) von Dir eine Endrenovierung oder Schönheitsreparaturen verlangt, kannst Du zum Anwalt gehen.
In der Rechtsfolge müssen die dann die Kosten tragen, da es eine Forderung ohne Grundlage wäre, weil die Klausel im Vertrag nichtig ist.

Geld können die erst recht nicht verlangen, weil auch hier für diese Forderung keinerlei Grundlage besteht!

Cocinelle aktiver Benutzer

In der Rechtsfolge müssen die dann die Kosten tragen, da es eine Forderung ohne Grundlage wäre, weil die Klausel im Vertrag nichtig ist.
[/quote:5b0bc]

Hallo, wieso ist diese Klausel nichtig?
Mein Mietvertrag beinhaltet sinngemäß die selben Aussagen und ich soll jetzt bis Ende des Monats noch etliche Reparaturen durchführen (so. z.B. neue Platten im Bad weil 2 einen Sprung aufweisen, eine neue Klobrille, von den Fenstern soll ich den Versiegelungslack wieder runterkratzen etc.).
Es wird im Mietvertrag auch nicht angegeben wer diese Reparaturen zu erledigen hat!
Kann mir bitte mal jemand helfen? Ich renn hier auch schon im Dreieck!

LG, Cocinelle.

Susanne Experte!

Warum die Klauseln nichtig sind, steht in einem der oberen Postings.

Schönheitsreparaturen haben aber nichts mit den von Dir genannten Schäden zu tun.
Hast Du der Mietsache einen Schaden zugefügt, der die normale Abnutzung überschreitet, musst Du dafür Schadenersatz leisten, z.B. def. Kacheln in Bad erneuern.
Zum Versiegelungslack kann ich nichts sagen, weil ich das Zeug nicht kenne, stellt sich aber die Frage, wer ihn aufgebracht hat und warum.

Cocinelle aktiver Benutzer

Hallöchen,

Zum Versiegelungslack kann ich nichts sagen, weil ich das Zeug nicht kenne, stellt sich aber die Frage, wer ihn aufgebracht hat und warum.[/quote:1865b]

Habe schon etwas dazu geschrieben (irgendwie erscheint das Posting hier nicht???-k.a.).

Zu den Kacheln und der Klobrille im Bad: wir haben diese Schäden nicht verursacht, sie waren vorher schon vorhanden! Wir mussten aus der Wohung schleunigst raus, weil es dort überall (!!!) schimmelte.

Habe meinen Text mal hier eingefügt:

Hallöchen alle zusammen!

Habe folgendes Problem: wir wohnten bis 24.03.07 fast drei Jahre lang (über 2 Winter hinweg) in einer Wohnung in der es in jedem Zimmer schimmelte (vor allem im Winter).
Der Vermieter behauptet jetzt, dass wir an dem Schimmel Schuld seien, da wir nicht gelüftet hätten.
Es ist jedoch selbst für Laien offensichtlich, dass der Schimmel durch schlechte Isolierung, undichtes Mauerwerk, undichte Fenster etc. verursacht wurde.
Jetzt haben wir heute einen Brief von seinem Anwalt erhalten in welchem wir Schäden beseitigen sollen (z.B. Risse in den Fußbodenplatten im Bad, Klobrille, noch verblieber Schimmel etc.), die wir nicht verursacht haben.
Dazu muss ich noch sagen, dass im Mietvertrag nichts darüber vermerkt ist, wer jetzt für solche Bagatellschäden aufkommen soll (nach meinem Wissen muss dann der Vermieter die Kosten für solche Reparaturen zahlen).
Wir sollen u.a. auch die Lackierung, die wir wegen der extremen Feuchtigkeit und Abblättern des alten Lackes an den Fenstern im Bad vornehmen mussten (ansonsten wären uns wohl über kurz oder lang die Fenster abgefault) wieder entfernen.
Die Wohnung ist bereits renoviert.

Des weiteren bezahlen wir für diesem Monat noch Miete und Nebenkosten aber unsere Wohnung wird von der Verwandtschaft (wohnt im selben Haus) betreten und wohl auch genutzt (zumindest weiß ich, dass unsere Terasse von ihnen genutzt wird).
Beim Umzug wurde unser Telefon von ihnen gestohlen (Anzeige läuft bereits) und unser Briefkasten wird auch von ihnen geleert.

Nächste Woche habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt, wollte vorab schoneinmal wissen, ob der Vermieter das von uns verlangen darf.

LG, Cocinelle.

Nachtrag: Wir haben damals bei der Wohungsübernahme auch kein Übernahmeprotokoll erhalten!


LG

Susanne Experte!

Ich nehme einfach mal an, dass der VM beweisen muss, dass Du Schadenverursacher bist.
Der Weg zum Anwalt war richtig, berichte doch mal, was der so sagt!

Der_Mario Experte!

§ 538 BGB (&quot;Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch&quot ;) besagt:
&quot;Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.&quot;

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Euch &quot;vertragsgemäß&quot; verhalten habt, dann heißt das im Klartext, dass eine Abnutzungsgebühr rechtswidrig ist.

diane

Hallo,

Habe heute post von meiner Hausverwaltung bekommen
http&#58;//foto&#46;arcor-online&#46;net/palb/alben/12/5012/1024_3962353865396266&#46;jpg[/img:425e7]

da haben sie sich also im Mietvertrag doch ein hintertürchen aufgehalten, oder?

Sollten es also nicht auf einen Rechtstreit ankommenlassen oder wie seht ihr das? Will dann ja nicht auf den Anwaltskosten und den Renovierungskosten sitzen bleiben <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

LG
Diane

Susanne Experte!

Sehe ich nicht, keine Hintertür- &quot;spätestens&quot; ist eindeutig für starre Fristenregelung.
Ich würde den MV von einem Fachanwalt prüfen lassen, alle Schreiben der HV mitnehmen. Bist Du auf der sicheren Seite und in der Rechtsfolge dürfen die dann auch die Anwaltskosten übernehmen!

diane

Hallo Susanne,

Erst mal ein ganz liebes Dankeschön für deine Hilfe.
(Machst du sowas Beruflich oder kennst du dich aufgrund mehrerer Umzüge sogut mit dem Mietrecht aus?)

So nun nochmal zu der sache:

Hat der Vermieter nicht unter Nr 5. abs 2 mit dem Satz

Der mieter darf nur mit Zustimmung der Wohnungsunternehmens .........[/i:8cb04]

und dann auch mit dem 3 Absatz nicht doch eine mögliche Verlängerung der Fristen geschaffen so das es doch kein Starrer Fristenplan ist ?

LG
Diane

Susanne Experte!

Du brauchst jetzt eine rechtssichere Antwort, die bekommst Du nicht im Forum. Such Dir einen Fachanwalt, der den MV prüft !!!

diane

Hallo,

Na das hört sich ja wirklich genau nach meinem Fall an das werde ich der HV gleich mal zusenden mal sehen was sie darauf sagen den damit ist die klausel auf die sie sich berufen ja nun wirklich auch ungültig

DANKE http&#58;//www&#46;eltern-flohmarkt&#46;de/images/smiles/008&#46;gif[/img:8cfc6]

LG
Diane

Cocinelle aktiver Benutzer

Hallo.
So, ich wollte mich hier auch nocheinmal kurz melden.
War diese Woche Donnerstag beim Anwalt und der meinte, dass wir laut Mietvertrag die Wohnung gar nicht hätten renovieren müssen (die Wohnung wurde von uns vollständig gestrichen, neue Birnen in den Deckenstrahlern, etc.).
Der Vermieter ist, bezüglich der von ihm aufgeführten Schäden in der Beweislast, allerdings könnte er die Sache vor Gericht auch so drehen, dass es nicht eindeutig nachzuweisen ist, wer nun Verursacher war.
Ich möchte dazu anmerken, dass zuvor seine Verwandtschaft in dieser Wohnung wohnte und wir praktisch keinen &quot;neutralen&quot; Zeugen haben, dass es in dieser Wohnung gesundheisgefährdend schimmelt und diese von ihm genannten Schäden vorher schon vorhanden waren.
Diese besagte Verwandtschaft behauptet auch es hätte dort nie geschimmelt- es ist mir jedoch sehr suspekt wieso im Schlafzimmer (an der Außenseite) bereits bei unserem Einzug die Tapete zum größten Teil abgekratzt und neu überstrichen wurde und warum sich an einigen Stellen die Tapete dauerhaft hervorwölbt.
Ich nehme an es handelt sich hier um Abzocke und ich bin stinkesauer deswegen, zumal der Vermieter auch sehr respektlos mit uns umspringt.
Im Übrigen darf er auch nicht die Wohnung (ohne uns) betreten, solange wir noch Miete zahlen.

LG, Cocinelle.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.