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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hatte einen Termin beim Ex-Vermieter zur Belegeinsicht (Nebenkostenabrechnung), zu dem ich einen Bekannten mitgebracht habe, der als Zeuge dienen sollte. Der Ex-Vermieter verweigerte ihm mit Verweis auf sein Hausrecht den Zutritt zur Wohnung. Ich bin dann lieber gegangen als alleine reinzugehen.

Darf mir der Ex-Vermieter verbieten, eine Begleitperson zur Einsicht mitzubringen?

Habe ich das Recht auf einen erneuten Termin zur Belegeinsicht?

Gruß,

Michael
Stichwörter: zeuge + belegeinsicht

2 Kommentare zu „Zeuge bei Belegeinsicht”

Susanne Experte!

Sorry, aber was soll der denn bezeugen?

Der_Mario Experte!

Ich verstehe auch nicht so ganz, wofür der Zeuge gut sein soll.
Warum lässt Du Dir nicht einfach Kopien der Belege geben?

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