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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zu meiner Wohnung (2Familienhaus) gehören ca. 1000 qm Garten (davon alleine ca. 600 qm Rasen), zu dessen Pflege ich lt. Mietvertrag verpflichtet bin. Mache ich auch gerne.
Als ich die Wohnung mietete, wurde ich durch die anderen Mieter im Auftrag der Eigentümer mit einem schon ziemlich alten Rasenmäher vetraut gemacht. E
inige Monate später zogen die anderen Mieter aus und der Eigentümer entschloss sich, das Haus zu verkaufen. Der Rasenmäher wurde mir dann von den alten Eigentümern sozusagen nochmals übergeben (zur Verwahrung in meinen Kellerräumen).
Der neue Eigentümer (jetzt auch Mitbewohner) beauftragte eine neue Hausverwaltung. Der Rasenmäher gab seinen Geist auf und der neue Eigentümer und seine Hausverwaltung sind der Meinung, ein neuer Mäher läge in meinem Verantwortungsbereich.
Im Mietvertrag ist nichts von Gartengeräten festgehalten.
Muss ich tatsächlich auf meine Kosten einen neuen mäher anschaffen, um meinen im Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen - Pflege des Gartens - nachkommen zu können?

1 Kommentar zu „Pflege des Gartenanteils - Rasenmäher Mietersache?”

Immobilienwirt Experte!

hallo,
so wie du die Umstände schilderst ja. Hast du eine Gartenfläche zur Nutzung überlassen bekommen bzw. mitgemietet bis durch auch für die Pflege verantwortlich. Ein Rasenmäher wird dabei im Allgemeinen nicht gestellt. (Guter Wille des Voreigentümmers). Eine Räsenmäher kostet zu dem doch auch nicht die Welt undwenn du dich in deinem Heim wohl fühlst und dir der Garten sehr viel bedeutet das ist doch eine Investion in einen neuen Rasenmäher allemal ok. Oder??

Es wäre aber interessant mal zu hören was direkt im MV vereinbart wurde. Auch ob der "Garten" dir kostenlos überlassen wurde, oder eventuell sich in deiner Miete wiederspiegelt.

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