Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Nachdem mein erster Text irgendwo im Nirvana verschwunden ist, versuche ich es einfach noch mal:
Also...
Ich habe ein wunderschönes Mietobjekt gefunden, das allerdings einen Mangel aufweist: Der "Nochmieter" möchte eine Ablösezahlung (oder so) in Höhe von 4500,- € von mir! Wofür?
1. Küche (Schätzung der Nachbarn: ca. 15-20 Jahre alt, hässlich wie die Nacht, noch vom Vor-Vormieter)
2. Terrassenüberdachung (Marke "Eigenbau", auch mind. 10 Jahre alt, noch vom Vor-Vormieter)
3. Aufsitzrasenmäher (älteres Modell, noch vom Vor-Vormieter)
4. Sat.-Schüssel
5. Reparatur des kleinen Kachelofens
Wenn das alles nicht so alt wäre, könnte ich vielleicht noch sagen "Okay"... aber so!? Ich will das alles nicht, muss ich es trotzdem übernehmen?
Würde lieber für das Geld eine ordentliche Küche einbauen (wenigstens die Anzahlung! ). Muss ich für Dinge zahlen, die ich nicht will? Hilfe!
"Danke" im Voraus
Sonja
Stichwörter: ablösezahlung + pflicht

0 Kommentare zu „Ablösezahlung = Pflicht?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.