Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute!

Folgende Lage: Zwei Häuser mit mehreren Eigentumswohnungen auf einem gemeinsamen Grundstück bilden die Ausgangslage. Ich wohne im 1.OG einer der Wohnungen im Haus (a) zur Miete. Wenn ich mich auf dem Weg zu meiner Garage mache, muss ich nur aus der Tür raus-durch den Vorgarten fünf Meter laufen und die vorhandene Pforte öffnen und stehe schon vor meiner Garage. Dies ist der dichteste Weg und wegen der vorhandene Pforte nutze ich diesen nun schon seit ca. 2 Jahren.

In unserem Haus (a) wohnen vier Parteien und alle zur Miete - von denen stört es keinen wenn jemand über den Rasen läuft. Eine Nachbarin (Besitzerin einer ETW) aus dem Haus (b) stört es, dass die Bewohner des Hauses (a) den Vorgarten als Durchgang benutzen.

Erst hatten die Bewohner des Hauses (a) einen Zettel (von der bseagten Nachbarin) im Briefkasten, dass wir den Rasen nicht mehr betreten sollen. Dann folgte das Zuschrauben der Pforte und nachdem die Schrauben entfernt wurden folgte dass zunageln.
Da auch die Nägel den Weg aus der Pforte gefunden haben fasste die erwähnte NAchbarin aus dem HAus (b) ihren Mut zusammen und sprach mich an.
Die Konservation war sehr kurz - inhaltlich wiederholte sie ihre Bitte und kündigte an, dass der Hausverwalter mir eine Rechnung für die Erneuerung des RAsen überreichen werde.

Im Mietvertrag ist nichts geregelt, was die Gartenbenutzung angeht.

Ich bin in den Annahme, dass ich das Stück Rasen mitgemietet habe und daher auch betreten darf. Nach zwei Jahren würde ich behaupten ein Gewohnheitrecht zu haben und mir verbieten die Pforte unnutzbar zu machen. Durch das zweimalige betreten des Rasens pro Tag habe ich bisher keine Abnutzung feststellen können und kann mir auch nicht vorstellen, dass ein deutscher RAsen dies nicht vertragen kann.

Was ist Eure rechtliche Meinung zu diesem Thema?

Gruß
Firefighter99
Stichwörter: eigentümer + rasens + verbieten + will + betreten

1 Kommentar zu „Eigentümer will mir das betreten des Rasens verbieten!!!!?!!”

Der_Mario Experte!

Hallo Firefighter.

Erst hatten die Bewohner des Hauses (a) einen Zettel (von der bseagten Nachbarin) im Briefkasten, dass wir den Rasen nicht mehr betreten sollen. Dann folgte das Zuschrauben der Pforte und nachdem die Schrauben entfernt wurden folgte dass zunageln.
Da auch die Nägel den Weg aus der Pforte gefunden haben <!-- s ;-) --><!-- s ;-) --> fasste die erwähnte NAchbarin aus dem HAus (b) ihren Mut zusammen und sprach mich an.
Die Konservation war sehr kurz - inhaltlich wiederholte sie ihre Bitte (...)[/quote:9c1d2]
Du meinst Konversation, oder? <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Wo ist das Problem, den Wunsch zu respektieren?! Wie viel weiter wäre denn der &quot;normale&quot; Weg?

Im Mietvertrag ist nichts geregelt, was die Gartenbenutzung angeht.

Ich bin in den Annahme, dass ich das Stück Rasen mitgemietet habe und daher auch betreten darf.[/quote:9c1d2]
Wenn im Mietvertrag nichts über Gartenbenutzung geregelt ist, hast Du auch nichts mitgemietet.
Ob Du den Rasen betreten darfst oder nicht, liegt dann grundsätzlich im Ermessen des Vermieters.

Nach zwei Jahren würde ich behaupten ein Gewohnheitrecht zu haben und mir verbieten die Pforte unnutzbar zu machen.[/quote:9c1d2]
Da liegst Du ziemlich daneben. Die Rechtsprechung erkennt Gewohnheitsrecht zwischen privaten Beteiligten nur sehr selten an. Abgesehen davon gründet sich Gewohnheitsrecht auf &quot;langjährige Übung&quot;, was ich bei zwei Jahren nun wirklich nicht erkennen kann. Außerdem ist es nicht ausreichend, wenn lediglich eine (vorübergehende) Duldung vorgelegen hat.
Auf &quot;Gewohnheitsrecht&quot; kannst Du Dich also leider nicht berufen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.