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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Rechtsexpertinnen und Experten.

ich habe eine Frage zum Mietrecht.
Obwohl schon 29 jahre alt, bin ich gerade in meine erste Mietwohnung gezogen, und habe nun auch schon die ersten kleineren Probleme mit meinen Rechten und Pflichten.
Oder vielleicht eher mit den Rechten und Pflichten meines Vermieters.

Ich wohne in einer, nicht wirklich gut sanierten, Altbauwohnug in Berlin Kreuzberg.
Vor allem die Elektro und Wasserinstallationen sind ziemlich schlecht geloest. Aber damit kann ich mich arrangieren.
Dafuer ist die Miete eher hoch fuer diese Gegend.
Mein dringendes Problem ist allerdings der Waschmaschinenanschluss im Bad.
Es gibt einen Wasseranschluss und eine Elektrobuchse (noch ohne Steckdose) allerdings keinen Ablauf (muesste man uber die Wanne laufen lassen) im Badezimmer.
Also eigentlich alles vorbereitet fuer eine Waschmaschine.

Da der Vormieter seine WM allerdings wohl immer in der Kueche hatte ist der Badzimmerzulauf uber die Jahre verkalkt und muesste ausgetauscht werden.
Ich habe auch schon ganz vorsichtig nachgefragt ob der Vermiter die Kosten uebernehmen wuerde.
Er wuerde sich zur Haelfte beteiligen weil ja schon ein Anschluss in der Kueche vorhanden ist..
Da ich aber eine neue Kueche in Eigenarbeit und Eigenkosten eoingebaut habe kann ich den Kuechenanschluss nicht mehr nutzen und bin auf den im Bad angewiesen.

Ist mein Vermiter verpflichtet das zu reparieren?
und die kosten zu uebernehmen?

und wer muss dann den handwerker besorgen? der vermieter oder ich?



eine andere frage ist das tuerschloss.
ich kann meine tuer nicht abschliessen, nur zuziehen. es gibt also kein richtiges schloss an der tuer.

kann ich das vom vermieter fordern?

Ueber eure hilfe wuerde ich mich sehr freuen.

Lieben Gruss, Monika

0 Kommentare zu „zweiter Waschmaschinenanschluss Sache des Mieters?”

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