Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, deshalb erstmal ein Gruß in die Runde.

Kurz zu den Fakten:
Ich habe Ende letzten Jahres eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Düsseldorf gekündigt.
Kaltmiete: 300,-
Nebenkosten: 150,-
Größe des Mehrfamilienhauses: ca. 10 Parteien

Vor ca. zwei Monaten habe ich die Betriebskostenabrechnung 2006 vom Vermieter zugeschickt bekommen, aus der sich eine erhebliche Nachzahlung in Höhe von 783,88 EUR für mich ergibt.
Begründet wird die Nachzahlung mit extrem gestiegenen Heiz- und Energiekosten.
Ein genauer Blick auf die einzelnen Posten der Betriebskostenabrechnung zeigte aber, dass die Heiz- und Energiekosten nur marginal gestiegen waren. Dagegen hatten sich die Kosten für den Hausmeister im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt und die Kosten für die Gebäudeversicherung verfünffacht (!).

Ich teilte dem Vermieter mit, dass ich die Betriebskostenabrechnung 2006 nicht anerkenne und bat um eine korrigierte Abrechnung.
Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Abrechnung in Ordnung sei, weil ein neuer Hausmeister eingestellt werden mußte ("der alte hat nicht richtig gearbeitet&quot ;) und dass man von der alten Gebäudeversicherung gekündigt wurde und die neue halt erhelblich teurer sei.

Das hörte sich für mich alles sehr windig an. Im Grunde genommen ist mir schon klar, dass es dem Vermieter wohl lediglich darum geht, meine Kaution in Höhe von über 900,- einzubehalten.

Als nächsten Schritt habe ich jetzt Einsicht in alle Originalbelege der Betriebskostenabrechnung 2006 verlangt. Eine Antwort des Vermieters steht noch aus.


Nun zu meinen Fragen:
1) Wie hoch kann eine "seriöse" Nachzahlung überhaupt ausfallen? Immerhin ergibt sich aus den knapp 800,- Nachzahlung eine monatliche Mehrbelastung von ca. 60 EUR, so dass die Nebenkosten insgesamt schon ca. 210,- ausmachen (bei nur 300,- Kaltmiete).

2) Kann ich auf jeden Fall auf die Auszahlung meiner Kaution bestehen, oder hat der Vermieter ein Recht, diese einzubehalten, wenn ich mich weigere, die Nachzahlung zu leisten?

3) Bis wann muss der Vermieter spätestens die Kaution zurückzahlen (Punkt 2 mal außen vor)? Ausgezogen bin ich Mitte Dezember 2006.

4) Kann der Vermieter die Anfertigung von Kopien der Originalbelege verweigern? Ich müßte 400km anreisen, um Einsicht in die Originale vor Ort zu erhalten. Ist das schon unzumutbar und der Vermieter ist verpflichtet, mir Kopien zuzuschicken?

5) Ich überlege, ob ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte. Gibt es gute Versicherer, bei denen ich bei Vertragsabschluß auch schon für diesen Fall Rechtsschutz hätte?

1 Kommentar zu „Hohe Nachzahlung für Betriebskostenabrechnung 2006”

Der_Mario Experte!

Hallo Torfstecher,

eine Nachzahlung von knapp 800 € ist schon happig. Allerdings hattest Du völlig recht, der Abrechung zu widersprechen:

1) Wie hoch kann eine "seriöse" Nachzahlung überhaupt ausfallen? Immerhin ergibt sich aus den knapp 800,- Nachzahlung eine monatliche Mehrbelastung von ca. 60 EUR, so dass die Nebenkosten insgesamt schon ca. 210,- ausmachen (bei nur 300,- Kaltmiete).[/quote:b7ad8]
Der Vermieter ist an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§§ 556 Absatz 3 Satz 1 und 560 Absatz 5 BGB) gebunden. Das bedeutet, dass der Vermieter keine vermeidbaren bzw. unnötig hohen Kosten auf die Mieter umlegen darf.

Sind einzelne Positionen der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gestiegen, obliegt es dem Vermieter, dafür nachvollziehbare Gründe anzugeben. Dazu bedarf es regelmäßig detaillierter Ausführungen, wodurch die Preissteigerung hervorgerufen wurde und warum er diese nicht vermeiden konnte. Andernfalls verstößt er gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Bei einem Anstieg um mehr als 50 % muss der Vermieter zudem darlegen, welche Preisverhandlungen er mit dem für das Vorjahr beauftragten Unternehmen im einzelnen geführt hat und welche Anstrengungen er konkret unternommen hat, einen günstigeren Anbieter zu finden (Kammergericht Berlin, Az. 12 U 216/04, Urteil vom 12.1.2006).
(hatte ich die selben Worte nicht gestern schonmal ein einem anderen Thread geschrieben? <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> )

Die Argumentation Deines Vermieters klingt für mich nicht besonders überzeugend und ist m. E. zu unpräzise. Folgt man o. g. Urteil, ist diese lasche Argumentation bei weitem nicht ausreichend. Zitiere dieses Urteil und fordere entsprechende ausführliche Erläuterungen von ihm. Vermutlich wäre es auch sinnvoll, eine Frist für die Beantwortung zu setzen (4 Wochen?).

2) Kann ich auf jeden Fall auf die Auszahlung meiner Kaution bestehen, oder hat der Vermieter ein Recht, diese einzubehalten, wenn ich mich weigere, die Nachzahlung zu leisten?[/quote:b7ad8]
Die Kaution dient u. a. dazu, eventuelle Ansprüche aus der NKA „abzusichern“. Wenn er (ob nun zu Recht oder nicht) 800 € fordert, kann er diese erstmal einbehalten. Das was Du mehr gezahlt hast, kannst Du auf jeden Fall jetzt schon zurück fordern.

3) Bis wann muss der Vermieter spätestens die Kaution zurückzahlen (Punkt 2 mal außen vor)? Ausgezogen bin ich Mitte Dezember 2006.[/quote:b7ad8]
Üblicherweise billigt die Rechtsprechung dem Vermieter 3 - 6 Monate zur Prüfung von eventuellen Ansprüchen zu, manchmal aber auch länger, das kommt immer auf den Einzelfall an.

4) Kann der Vermieter die Anfertigung von Kopien der Originalbelege verweigern? Ich müßte 400km anreisen, um Einsicht in die Originale vor Ort zu erhalten. Ist das schon unzumutbar und der Vermieter ist verpflichtet, mir Kopien zuzuschicken? [/quote:b7ad8]
Wenn der Vermieter im gleichen Ort wohnen würde, wäre es zumutbar, dann könnte er dir Kopien verweigern, und Du könntest nur vor Ort Einsicht nehmen. 400 km aber ist definitiv nicht mehr zumutbar!

5) Ich überlege, ob ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte. Gibt es gute Versicherer, bei denen ich bei Vertragsabschluß auch schon für diesen Fall Rechtsschutz hätte?[/quote:b7ad8]
Du wirst sicherlich keinen Versicherer finden, der Dir Rechtsschutz für einen schon laufenden Streit gibt.
Eventuell könntest Du aber auch bei Deinem örtlichen Mieterverein Rat suchen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.