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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forumsbesucher,

ich habe folgendes Problem:
Nach einem Vermieterwechsel der am 15.05.07 vonstatten gegangen ist, will der neue Vermieter die Miete zum 01.09.07 um 20% erhöhen. Der Vorgang scheint soweit rechtsgültig.
Aber: Der neue Vermieter steht noch nicht im Grundbuch unserer Stadt. Es werden auch noch 2-3 Monate vergehen bis er eingetragen ist.
Meine Frage: Darf er jetzt schon, obwohl er noch nicht im Grundbuch steht und ohne eine Bevollmächtigung des alten Vermieters, eine Mieterhöhung zum 01.09.07 ankündigen??

Danke im vorraus

Martin

1 Kommentar zu „Mieterhöhung nach Vermieterwechsel ohne Grundbucheintrag”

Susanne Experte!

Ohne Eintrag ins Grundbuch nichtig! Nichtig = nie bekommen.

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