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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe eine Frage zu folgendem Problem:

Ich hatte einen Untermietvertrag, der auch bei der Wohnungsgenoßenschaft angemeldet war.

Als ich auszog, vergass ich leider, diesen Vertrag zu kündigen.

Problem: Der Hauptmieter hat, nachdem ich die Wohnung verlassen habe 600 € Mietschulden angehäuft, die die Wohnungsgenossenschaft nun von mir holen will, da ich trotz Auszug noch einen laufenden Untermietvertrag hatte.

Was kann ich dagegen unternehmen?

Vielen Dank und beste Grüße
Jeremy

1 Kommentar zu „Verbindlichkeiten aus Untermietvertrag”

Susanne Experte!

Mietverträge sind schriftlich zu kündigen, daher ist ein tatsächlicher Auszugszeitpunkt irrelevant.

Trotzdem bist Du nicht Schuldner der Wohnungsgesellschaft, das wäre nur so, wenn Du als 2. Hauptmieter im MV stehst.
Du haftest demnach auch nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur für Deinen vertraglich festgelegten Teil der Gesamtmiete und hier auch nur gegenüber Deinem Vermieter (in diesem Falle dem Hauptmieter)

Der Wohnungsgesellschaft würde ich erzählen, dass Du schriftlich gekündigt hast. Ein Hauptmieter, der Mietschulden macht versaubeutelt auch die Kündigung, ist glaubhaft, oder?

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