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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben in einen Mehrfamilienhaus eine Wohnung gemietet.
Wir dürfen den zum Haus gehörenden Garten laut Mietvertrag
unentgeldlich mitbenutzen. Dies soll entspechend der Hausordnung geschehen
Diese existiert als Standarthausordnung im der benutzen Vertragsvorlage von "Haus + Grund" (dort ist auch der Passus über die Gartennutzung markiert).
Nun ist die Vermieterin - wohnt selbst nicht im Objekt - mit einem von uns angeschafften Sonnenschirmständer (Schirm hat 3,5m Durchmesser!) nicht zufrieden. Er hinterläßt abdrücke auf dem Rasen die erst nach ca. 3 Wochen wieder durch Wuchs nicht zu sehen sind - hinterläßt aber keine bleibenden Schäden an der Wiese. Auch sehen für Ihren Geschmack 4 Betonplatten mit einem schwarzen Rohr in der mitte nicht schön aus auf der Wiese - es stört Ihr estetisches Empfinden wenn sie zum Haus kommt. Andere Mieter im Haus stört der Schirmständer nicht - jeder hat uns zugesagt das sie damit kein Problem haben.
Des weiteren ist die Vermieterin nicht damit einverstanden das ich die Betonplatten im Keller lager - sie sind ihr zu schwer für die Kellerbodenplatte. Die Platten sind 50cm x 50cm und 6cm stark (ca. 50Kg das Stück).
Ich räume bei längeren Regenzeiten auch den Ständer weg und stelle die Platten in eine Gartenecke wo es niemanden sonst stört. Spätestens wenn ein Rasenschnitt gemacht wird wird auch der Ständer versetzt um den Rasen darunter zu retten und zu schonen.
Mein Frage also:
Darf meine Vermieterin uns die Nutzung des Sonnenschirm untersagen, darf sie uns vorschreiben wie groß unser Sonnenschirm sein darf?

Für eine Auskunft dazu wäre ich dankbar.

Mit den besten Grüßen
(ich lese hier mal noch ein paar Sachen - spannend! Was es alles so gibt!)

Kant_kanns
Stichwörter: gartennutzung

2 Kommentare zu „Gartennutzung! Aber wie?”

Susanne Experte!

Schwachfug, sowas hab ich ja noch nie gehört!

Lediglich brandgefährliche Sachen dürfen nicht im Keller gelagert werden, wie z.B. Sprit (Benzin) oder halt ein Mofa mit Tank, etc.

Deine Platten darfst Du auch in Deinem Keller lagern.

Und solange der Schirm nicht fest verankert ist, sprich einbetoniert, brauchst Du auch bei Gartennutzung[/b:33738], nicht die VM um Erlaubnis zu fragen!

Kant_kanns

Schwachfug, sowas hab ich ja noch nie gehört!

Joa, sehe ich auch so - ist unser erster Sommer hier.

Das heißt - sie kann auch im Vorgriff auf Streit mit anderen Mietern denen das nicht gefallen "könnte" - uns die Benutzung und das längere verweilen auf dem Rasen (meist mehrere Tage, besonders am Wochenende) nicht verbieten?
Ich habe schon mit einem Gartenfachmann gesprochen um zu klären wann, wie, wo, warum der Rasen Schaden nehmen würde und ob überhaupt - dem ist nicht so, es bleibt kein Schaden zurück (der nicht nach 4 Wochen wieder durch die Natur behoben wäre) wenn ich das so mache.

Kann sie verlangen das ich, wie alle anderen Mieter auch, meinen Sonnenschirmständer - jedesmal wenn ich nicht im Garten bin (z.B. über Nacht?) wieder wegräume? Die haben so kleines Zeug was mit 2 Handgriffen weggeräumt ist und sind alle Rentner. Die keine Rentner sind haben keine Sonnenschrim.

Danke das das mit dem Keller schon mal geklärt ist - sie verweigert auch das lagern von Holz oder Holzregale im Keller, es könnte ja schimmeln.

... und danke für die schnelle Reaktion! <!-- s :D --><!-- s :D -->


Bis später mal, ich lese noch was weiter hier <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> .

Grüße

Kant_kanns

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