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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Habe es schon über die Suche versucht, aber leider nichts gefunden (falls es zu dem Thema schon was gibt, SORRY!).

Es ist so, dass sich die ehemalige Hausverwaltung etwas quer stellt und zwar im Bereich der Einsichtnahme (bzw. Kopie-Zusendungen) der Rechnungen, die als Posten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind.

Zuerst wurde mir die Zusendung der Kopien gewährt, jedoch nur gegen Ersattung der Kopiekosten (auch vollkommen in Ordnung), sowie 49 Euro je Arbeitsstunde plus 19 % MwSt. für den Arbeitsaufwand (lt. Aussage würde dies 2 Std. in Anspruch nehmen).

Daraufhin schrieb ich zurück, dass dies nicht zulässig ist, weil es einen Verwaltungsdienst für den Vermieter darstellt und dies über ihn abgerechnet werden muss.

Nun kam heute wieder Post und zwar mit dem Vermerk, dass lt. aktueller Rechtssprechung des Haus-und Grundbesitzervereins 1 Euro pro Kopie verlangt werden dürfe. Alles, was ich bisher jedoch per Internet-Recherche rausgefunden habe, ist ein Maximalbetrag von 0,25 Euro je Kopie.

Weiß jemand hier, was denn nun gültig ist? Bin mittlerweile total durcheinander und weiß nicht mehr so recht weiter...

Vielen lieben Dank schonmal!

Viele Grüße,
Alexandra.

0 Kommentare zu „Vergütung für Kopien der Nebenkostenabrechnung”

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