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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hab auch gleich eine sehjr wichtige Frage.

Und zwar möchte meine Freundin aus Ihrer Wohnung ausziehen, wir haben den Brief am 01.06.2007 weggeschickt mit der Bitte zur schnellstmöglichen Kündigung.

Jetzt kam ein Brief zurück das Sie zum 30.09.2007 gekündigt ist.Das ist doch aber nicht korrekt so oder?

Ich habe in verschieden Gesetzen usw gesehen das man bis zum 3 Tag des Monats kündigen kann und dann zum übernächsten Monat raus kann.

In unserem Fall wäre es ja der 30.08.2007 oder liege ich da falsch.Wir haben den Brief per Einschreiben rausgeschickt am 01.06.2007 das war ein Freitag und der Brief müsste dann am 04.06.2007 dort angekommen sein.
Normalerweise müsste die Kündigung doch fristgerecht sein oder?

In Ihrem Vertrag steht übrigens nichts zur Kündigungsfrist.

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?!?

Ich denke das wir im Recht sind oder?


Gruß Bender
Stichwörter: kündigungsfrist + frage

1 Kommentar zu „Eine Frage zur Kündigungsfrist?!”

Der_Mario Experte!

§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB:
"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."

Grundsätzlich bist Du also im Recht. Im Zweifelsfall wirst Du aber wohl nachweisen müssen, wann der Brief zugegangen ist.

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