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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, vielleicht hat jemand in folgendem Fall einen Tipp für mich.....

möchte mit einer Kollegin gewerbliche Räume anmieten. Da wir als gleichberechtigte Mieter gesamtschuldnerisch haften (d.h. wenn sie auszieht und kein Geld hat, zahle ich gesamt) würde ich mich gerne gegenüber meiner Kollegin absichern. Gibt es da "Unterverträge"? bzw. wenn ich entsprechendes aufsetze ist das dann rechtsgültig?lg
Stichwörter: mietern + unterverträge

3 Kommentare zu „Unterverträge bei 2 Mietern?”

Susanne Experte!

Meinst Du das Innenverhältnis?
Für den Fall, dass sie zahlungsunfähig ist und Du dann den Teilbetrag zurückfordern kannst?

kleeblatt

ja, das meine ich. Wenn ich also quasi einen Vertrag zwischen uns (den 2 Mietern) aufsetze, und nach Unterschrift dieser im Streitfall auch Gültigkeit hat?

Susanne Experte!

Ja, natürlich kannst Du da einen Vertrag aufsetzen, der gültig ist, z.B. eine fifty/fifty Regelung etc.

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