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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle!

Folgende Situation: Im Vertrag verpflichtet sich der Vermieter Sanitäranlagen, Heizung und Decke zu sanieren. Er hat dies aber trotz Versprechen auch nach längerer Zeit nicht getan. Dies ist ja kein ganz normaler Fall von Mietminderung, sonder eher noch krasser. Was für rechtliche Schritte gegen den Vermieter sind möglich? Geht man wie bei einer Mietminderung vor? Danke für eure Antworten...

MfG Dennis
Stichwörter: ausbleiben + reparaturen

1 Kommentar zu „Ausbleiben von Reparaturen”

Susanne Experte!

Grundsätzlich kann ich bei Mietminderungen nur dazu raten, einen Fachanwalt zu nehmen, denn es ist zu bedenken, dass Mietminderungen zu Wohnungsverlust führen kann, wenn die Minderung zu hoch angesetzt wird.
Für den RA wird es auch einfacher sein, wenn die zugesicherten Eigenschaften schriftlich fixiert sind!

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