Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hätte gern Eure Hilfe.
Meine Eltern bewohnen seit 30 Jahren eine vier Zimmerdachgeschosswohnung im Hause ihrer Vermieter. Diese wollen ihnen nun wegen Eigenbedarf kündigen. Die Tochter bewohnt im selben Haus eine Dreizimmereinliegerwohnung mit ihrem Freund.
Meine Frage. Wie lange beträgt in diesem Falle die Kündigungsfrist . Wie lange dürfen sich meine Eltern Zeit lassen eine neue Wohnung zu suchen?
Es wurde meinen Eltern immer gesagt, dass die Tochter nie in die Dachgeschosswohnung einziehen will, dementsprechend haben sie auch ihr Leben und Finanzierung ausgerichtet. Es wäre nett, wenn Ihr mir schnell antwortet, meine Eltern haben morgen ein Gespräch mit dem Vermieter!!!!!
Vielen Dank für jede Hilfe
Stichwörter: jahren + kündigungsfrist + miete

6 Kommentare zu „Kündigungsfrist bei 30 Jahren Miete”

Susanne Experte!

Bei langjähriger Mietzeit und einem betagten Alter der Mieter würde ich versuchen, dass die Härteklausel greift.

mammamia

Hallo Susanne und danke für Deine Antwort,

was heißt denn Härteformel? Meine Eltern möchten eben auch keinen "Krieg", da die Vermieter mit im Haus wohnen!!!!!

Liebe Grüße mammamia

Susanne Experte!

Friedliche Lösung heist doch, nach der Nase des Vermieters tanzen, alles andere ist Krieg.
Grundsätzlich können Deine Eltern dem Eigenbedarf widersprechen, wenn 2 sich streiten entscheidet das Gericht. Dort werden die Interessen der Mieter und des Vermieters gegeneinander abgewägt.
Es kann passieren, dass das Gericht anerkennt, dass bei einer besonders langen Mietzeit und einem betagten Alter der Mieter ein Umzug eine besondere Härte bedeuten kann, die den Mietern nicht zugemutet werden können. Alles, was zu dieser Unzumutbarbeit führt nennt man Härtefall oder Sozialklausel.

Der_Mario Experte!

Deine Eltern müssten schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und sich auf §§ 574, 574a BGB berufen. Sie müssten erklären, dass eine Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte für sie darstellen würde.

Achtet darauf, dass der Widerspruch spätestens 2 Monate vor dem geplanten Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter ist, da er sonst die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen darf, wenn er im Kündigungsschreiben nicht auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat. (§ 574b BGB)

Wie alt sind Deine Eltern, wenn man fragen darf? Wie Susanne schon sagte, ist das Alter möglicherweise[/i:039bc] ein wichtiges Argument.

Spätestens wenn die Kündigung ins Haus flattert, sollten Deine Eltern Rat bei einem Fachanwalt oder dem Mieterverein (besser wäre allerdings der Anwalt!) suchen.

mammamia

Meine Eltern sind 60 und 57 Jahre und wohnen seit 1977 in dieser Wohnung.
Die schriftliche Kündigung liegt seit sonntag vor.
Mein Vater möchte nach dem Urlaub zu einem Anwalt im Mieterschutzbund gehen.
Meine Mutter "hängt" sehr an der Wohnung und der Umgebung. Ihren Arbeitsplatz kann sie auch zu Fuß erreichen....

berta1

hi
so eine kündigunsfrist ist doch auch immer 3 monate , so kenn ich das . allerdings sind bei euch schon andere umstände , die vielleicht auch der vermieter verücksichtigen sollte .
ja das ist auch eine maßnahme sich an einen anwalt oder mieterschutzverein zu wenden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.