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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebes Forum!

wir sind mieter einer wohnung in einem mehrfamilienhaus. in diesem haus befinden sich mehr als 20 wohnungen wie auch in den häusern in der
nachbarschaft. vermieter ist hier die ZVK zusatzversorgungskasse der stadt hannover. seit anfang diese monats wird ein angrenzendes
mehrfamilienhaus welches auch der ZVK gehört moderisiert. es werden folgende arbeiten durchgeführt:

- das komplette bad sowie die komplette toilette jeder einzelnen wohnung wird erneuert
- die komletten fliesen in der küche werden erneuert
- die elektroanlage wird einer revision unterzogen
- sämtliche trink- und abwasserleitungen werden erneuert

die arbeiten in der nachbarschaft werden jeweils montags bis freitags von ca. 7:00 bis 19:00Uhr durchgeführt und sollen mindestens 6 monate
je haus andauern. der lärm ist seit anfang des monats erheblich und sehr belastend für uns da einer von uns immer in der wohnung aufhältig ist
um meine alzheimerkranke mutter zu pflegen.

ist es möglich wegen lärm aus der nachbarschaft eine mietminderung zu beantragen, wenn ja wie hoch könnte diese mietminderung
ausfallen und wie würde so ein antrag aussehen bzw. wie wäre der ablauf der antragstellung?[/b:c2286]

weiter werden ca. ab mitte 2008 genau diese moderisierungsarbeiten auch hier in unserem haus durchgefüht so das unsere wohnung dann für
4-6wochen nicht bewohnbar sein wird. als wir 2004 hier den mietvertrag unterschrieben haben, wurden wir nicht darüber in kenntnis gesetzt das
2008 derartige moderisierungsarbeiten durchgeführt werden. hätten man uns bereits vor vertragsunterzeichnung darüber in kenntnis gesetzt,
hätten wir den mietvertrag natürlich nie unterschrieben. 2003 sind an alle mieter dieses hause entsprechende schreiben rausgegangen aber wir
haben nachträglich kein schreiben erhalten. wir habe kürzlich durch zufall durch eine nachbarin darüber informationen erhalten.

welche rechte haben wir bei den anstehenden mordernisierungsarbeiten in unserer wohnung, wann muss uns der vermieter spätestens über
den beginn über die durzuführenden arbeiten informieren und wie sollten wir uns verhalten?[/b:c2286]

angeboten wurde uns bereits vom vermieter für die zeit der modernisierungsarbeiten in unserer wohnung eine andere leerstehende wohnung in
diesem haus mit unserem gesamten inventar für diese zeit zu beziehen!
wir halten diese möglichkeit für unakzeptabel, die frage ist eben nur was uns gesetzlich zustehen würde?[/b:c2286]

vielen dank!

MfG: A.K./Hannover

2 Kommentare zu „Mietminderung wegen Baulärm aus der Nachbarschaft?”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Eine Mietminderung ist da definitiv möglich, welche Höhe bei Baulärm angemessen ist, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Es kommt da jeweils auf die Einzelumstände an.
Bei Arbeiten in Eurer Wohnung ist eine Mietminderung selbstverständlich auch möglich, da ja dann die Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt ist.

Zur Minderung der Miete wird kein Antrag gestellt, sondern man setzt die Minderung einfach um, indem ein Teil der Mietzahlung einbehalten wird:
Eine Mietminderung muss nicht angekündigt werden. Nach dem Gesetz ist die Miete automatisch von dem Zeitpunkt des Mangels an gemindert. Allerdings sagt der Gesetzgeber auch, dass der Mieter dem Vermieter den Wohnungsmangel anzuzeigen hat. Dies geschieht aus Gründen der Beweisführung am besten schriftlich.

Zur angemessenen Höhe der Mietminderung solltet Ihr Euch von einem Fachanwalt oder Eurem Mieterverein vor Ort beraten lassen, da unter bestimmten Umständen eine unberechtigt überhöhte Mietminderung zur Kündigung führen kann.

WoWi

Hallo!

Ich stimme Mario zu. Eine Minderung der Kaltmiete brauchst Du nicht ankündigen. Sie ist berechtigt, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt, für die Dauer den der Mangel anhält.

Auch die Höhe der Minderung, wie Mario schon erwähnt hat, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Inwieweit die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache durch den Mangel (Lärm) beeinträchtigt ist, ist daher nicht pauschal zu beantworten.

Dennoch solltest du in jedem Fall Deinen Vermieter darauf hinweisen, dass ein Mängel (hier der Lärm) an der Mietsache vorliegt und ihn unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beseitigen, da Du ansonsten von Deinem Minderungsrecht Gebrauch machst.

Zur Frage nach der anstehenden Modernisierung:

Zunächst einmal muss der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich ankündigen. Im Ankündigungsschreiben muss die Art der Modernisierung, die Dauer, der Umfang und das voraussichtliche Ende enthalten sein. Die Formvorschriften sind vom Vermieter zwingend zu beachten.

Hat der Vermieter dies unterlassen, gilt die Modernisierung als nicht ordentlich angekündigt. Ihr könnten daher der Modernisierung widersprechen.

Hat der Vermieter jedoch alles form- und fristgemäß angekündigt, und der Mieter widerspricht der angekündigten Modernisierung dennoch, kann er auf Zustimmung zur Modernisierung klagen.

Hinweis: Sobald Ihr Handwerker in die Wohnung lasst, gilt dies als Zustimmungserklärung zur Modernisierung.

In jedem Fall hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht mit 3-monatiger Kündigungsfrist.

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