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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag zusammen,

meine Vermieterin ignoriert standhaft meine Bitte mir Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Bisher zahle ich die Miete immer bar und bekomme eine lapidare quittung per hand geschrieben. ich weiss das die gute Frau schulden hat, und die Miete daher wahrscheinlich "schwarz" kassieren möchte. habe aber keine lust immer zu ihr zu rennen oder wenn ich mal unterwegs bin im vorfeld zu zahlen. ich habe ihr heute ein frist gesetzt mit ihre bankverbindung bis zum 01.08. mitzuteilen.

was habe ich für möglichkeiten wenn sie dies weiterhin ignoriert? habe ich einen anspruch auf überweisung? im mietvertrag ist die art der zahlung nicht geregelt.

vielen dank für eure hilfe,

daniel
Stichwörter: anspruch + miete + Überweisung

0 Kommentare zu „Anspruch auf Überweisung der Miete?”

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