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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zum 28.Februar 07 meine alte Wohnung gekündigt, die von einer Liegenschaftsverwaltung vermietet wurde und ich möchte gerne wissen, ob das weitere Vorgehen von deren Seite korrekt ist. Ich hatte eine Kaution von 900€ bezahltl, welche mir zu 2/3 im Mai zurückgegeben wurde mit dem Hinweis, daß der Rest erst bezahlt würde, wenn die endgültige Nebenkostenabrechnung fertig sei. Da der Abrechnungszeitraum in dem Mietshaus vom 1.8 bis zum 31.7 ist, hab ich erstmal geduldig abgewartet. Nun kam die Abrechnung vor ein paar Tagen, allerdings geht diese nur bis zum 31.7.06. Somit ist natürlich noch keine Endabrechnung da und ich kann immer noch auf meine Kaution warten. Ist das alles so rechtens? Danke schonmal für Antworten.
Stichwörter: verhält + vermieter + korrekt

1 Kommentar zu „Verhält sich der Vermieter korrekt?”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Vermieter dürfen bei Beendigung des Mietverhältnisses einen angemessenen Teil der Kaution des Mieters zurück behalten, wenn mit einer Nachforderung für angefallene Betriebskosten zu rechnen ist. Das ergibt sich aus dem Sicherungszweck der Kaution, der auch etwaige Nachforderungen für Betriebskosten abdeckt. Insofern ist es dem Mieter zuzumuten, bis zur Abrechnung über die Betriebskosten durch den Vermieter auf die Rückzahlung der restlichen Kaution zu warten.
Allerdings ist der Vermieter gehalten, die Abrechnung nicht unnötig zu verzögern, wenn die Abrechnung schon möglich ist, z.B. weil die Versorgungsunternehmen bereits ihm gegenüber die Abrechnungsdaten mitgeteilt haben. Dem Vermieter muss aber auch dann eine angemessene Zeit zur Abrechnung verbleiben. In der Regel geben die Gerichte den Vermietern maximal 6 Monate Zeit, nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist aber auch so lang wie die gesetzlich vorgesehene Abrechnungsfrist für Nebenkosten (12 Monate) ausfallen. (BGH-Urteil v. 18.01.2006 - Az.: VIII ZR 71/05)

In Deinem Fall war die Abrechnung offensichtlich noch nicht möglich, weil der Abrechnungszeitraum bis zum 31.07. läuft. Insofern ist das Verhalten korrekt. Sinnvoll ist es aber, Deinen Vermieter schriftlich (evtl. unter Fristsetzung) zur Auszahlung/Abrechnung der Kaution aufzufordern; ggf. soll er belegen, warum die Abrechnung über die Kaution noch nicht möglich ist.

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