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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

leider komme ich in meinem Fall nicht weiter. Im Dezemeber renovierte ich meine neue Wohnung in die ich am 23.12.06
einzog und am 28.04.07 wieder auszog. Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll 250,-€ nachzahlen. Eine Zwischenablesung vor meinem Einzug hat nicht stattgefunden und bei der Ablesung war ich nicht dabei.
Dafür soll ich 25,-€ zahlen.
Da mein Ex-Vermieter mir bereits bei Einzug mitteilte, dass es noch nie Nachzahlung gegeben hätte bin ich erstaunt, das es bei mir gleich 250,-€ sind. Ich bat ihn schriftlich darum mir Kopien der Abrechnung zukommen zu lassen. Dieses lehnte er ab. Ich könne bei ihm gegen Voranmeldung die Rechnungen einsehen.
Wenn ich nun einen Termin mit ihm in seinem Haus ausmache, was ich nicht will ( wir sind im Streit ausseinander gegangen )und ich dann Kopien der Abrechnung selber fertige um diese Überprüfen zu lassen ist dies möglich oder darf ich diese nur bei ihm prüfen ( ich selber habe keine Ahnung wie man es prüft )?

Da man ja auch seine Betriebskosten steuerlich absezten kann wäre es doch sehr sinnvoll sie Rechnung in Kopie vorliegen zu
haben?!

Vielen Dank

5 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung - Betriebskosten”

aizai

Da mein Ex-Vermieter mir bereits bei Einzug mitteilte, dass es noch nie Nachzahlung gegeben hätte bin ich erstaunt, das es bei mir gleich 250,-€ sind.[/quote:53a2b]
Hat er Dir das schriftlich mitgeteilt? Wenn nur muendlich, hast Du Zeugen dafuer? Ich musste leider lernen, dass es vollkommen egal ist, was einem die Vermieterin erzaehlt, solange es muendlich und dann auch noch ohne Zeugen ist.

Ich bat ihn schriftlich darum mir Kopien der Abrechnung zukommen zu lassen. Dieses lehnte er ab. Ich könne bei ihm gegen Voranmeldung die Rechnungen einsehen.[/quote:53a2b]
Das darf er wohl, wenn es Dir zumutbar ist. Ich meine, naeheres zum Begriff "zumutbar" haette ich hier im Forum gelesen.

Wenn ich nun einen Termin mit ihm in seinem Haus ausmache, was ich nicht will ( wir sind im Streit ausseinander gegangen )und ich dann Kopien der Abrechnung selber fertige um diese Überprüfen zu lassen ist dies möglich oder darf ich diese nur bei ihm prüfen ( ich selber habe keine Ahnung wie man es prüft )?[/quote:53a2b]

Falls Du eine hast: nimm eine Digitalkamera mit und fotografiere die Rechnungen, das mache ich inzwischen bei vielen Dokumenten so, funktioniert prima. Unser Mieterbund bietet auch an, dass einem zu so "heiklen" Terminen ein Experte vom MB begleitet, das kostet hier so um die 50eu.

P.S.: Warum kann ich den Beitrag eigentlich nicht in der Forumsuebersicht sehen, sondern nur ueber die Person, die zuletzt geschrieben hat erreichen?

Der_Mario Experte!

Anspruch auf Übersendung von Belegkopien besteht nur dann, wenn eine Belegeinsicht beim Vermieter dem Mieter nicht zuzumuten ist. (BGH, VIII ZR 78/05, Urteil vom 8.3.2006). Sind die Vertragsparteien zerstritten, gilt auch das als Grund für Unzumutbarkeit (hierzu habe ich jetzt gerade kein Urteil parat).

Weise Deinen Vermieter darafu hin, dass es wegen des vorausgegangenen Streits für Dich unzumutbar wäre, bei ihm Belegeinsicht zu nehmen und fordere erneut die Zusenden von Belegkopien. Weigert er sich weiter, suchst Du einen Fachanwalt auf.

Kristin71

Hat er Dir das schriftlich mitgeteilt? Wenn nur muendlich, hast Du Zeugen dafuer? Ich musste leider lernen, dass es vollkommen egal ist, was einem die Vermieterin erzaehlt, solange es muendlich und dann auch noch ohne Zeugen ist.[/u:8c4f0]

Schriftlich habe ich sogar einen höeren Nebenkostenbetrag da vor mir eine 4-köpfige Familie gewohnt und er uns dann nur mündlich mitteilte, dass er die NK viel zu hoch angesetzt hat. Zeuge selber ist mein Lebensgefährte.

Die Idee mit der Digi ist garnicht so schlecht um so schneller wäre ich dann wieder aus dem Hororhaus raus.
Kann er mir das auch verweigern Fotos zu machen?

Weise Deinen Vermieter darafu hin, dass es wegen des vorausgegangenen Streits für Dich unzumutbar wäre, bei ihm Belegeinsicht zu nehmen und fordere erneut die Zusenden von Belegkopien. Weigert er sich weiter, suchst Du einen Fachanwalt auf.

An einen Anwalt hatte ich auch schon gedacht aber was kann der mehr machen als meinen Ex-Vermieter auch anzuschreiben

Der_Mario Experte!

An einen Anwalt hatte ich auch schon gedacht aber was kann der mehr machen als meinen Ex-Vermieter auch anzuschreiben[/quote:cfacc]Wenn Dein Ex-Vermieter nicht zufällig selbst Jurist ist, macht ein Schreiben vom Anwalt schonmal mehr Eindruck als ein selbst verfasstes. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Ein Anwalt könnte Dir außerdem sagen, ob es sonst erfolgversprechende Möglichkeiten (Klage ?) gibt.
Und da Du ja sagst, Du hättest selbst keine Ahnung, wie man die Belege prüft, ein Fachanwalt hat Ahnung davon. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Kristin71

Er ist nur ein Angestellter bei Porsche

Ich denke ich geh gleich zum Anwalt

Vielen Dank

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