Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin froh auf ein solches fachkundiges Forum gestoßen zu sein und hoffe Ihr könnt mir mit Rat zur Seite stehen.

Folgende 2 probleme:
habe letztens meine Nebenkostenabrechnung für die Wohnung erhalten.
soll nachzahlen, das dicke ende ist aber, dass von seiten der wohnungsverwaltung (WV) anscheinend saftig geschlampt wurde.

1. bei der wohnungsübergabe im märz 2006 habe ich nur die ablesewerte für strom und wasser gesehen, abgelesen und dafür unterschrieben.
für die füllstände der heizkörper jedoch nicht. auch nichts an unterlagen gesehen.
d.h. es ist nicht für mich ersichtlich, wann die meßteile das letzte mal getauscht wurden. nach meinem widerspruch beim vermieter ( der mein schreiben an die wohnungsverwaltung weitergeleitet hat) warte ich bis heute auf einen beweis, wann und ob die heizungsmessteile letzmalig getauscht wurden. es sind flüssigkeitsmeßteile auf verdunstungsbasis

2. den wasserzähler stand habe ich ja im märz 06 bestätigt. so weit so gut.
genau ein halbes jahr (!!!!) nach einzug informiert mich die Wohn.Verw., dass der wasserzähler defekt sei. wurde dann auch umgehend getauscht. Also wurde mein Wasserverbrauch von märz 06 bis Dez. 06 auf basis der daten von sept. bis Dez. 06 geschätzt. zugang zum ablesen des WZ wurde in meinem beisein gewährt.
Wenn die Wohn.Verw. vom defekten WZ wusste, warum wurde der erst 6 Monate nach einzug gewechselt. für diese schlamperei soll ich jetzt zahlen, obwohl mir vermieter und Wohn.Verw. keine korrekte Abrechnung vorlegen können.
der witz ist noch, der neue WZ wurde im feb. 07 wieder getauscht, weil falsch eingebaut...

Hat man eigentlich Anspruch auf eine korrekte Rechnung oder darf der Verm. /Wohn.Verw. den wasserverbrauch schätzen ???
Stichwörter: bekannt + wz + defekter + zahlen + mon

6 Kommentare zu „defekter WZ 6 Mon bekannt, trotzdem soll ich zahlen!”

Berni911 Experte!

  1. Wenn die Wohn.Verw. vom defekten WZ wusste, warum wurde der erst 6 Monate nach einzug gewechselt.[/list:u:96558]

    Du hast am Ende des Satzes einen Punkt gesetzt, es ist also eine Feststellung, keine Frage!

    Auf deine Frage:
    1. Hat man eigentlich Anspruch auf eine korrekte Rechnung oder darf der Verm. /Wohn.Verw. den wasserverbrauch schätzen ???[/list:u:96558]

      Wer sagt denn, dass so eine Abrechnung nicht korrekt ist ?

      Grüsse <!-- s :P --><!-- s :P -->

AeroDynic

vielen dank für die antwort.

jedoch bringt sie mich in keiner weise weiter.

meine frage wegen den 6 monaten defekter WZ war eine rethorische frage, da ich ja von dritten ( in dem fall ihr als foren- mitglieder) keine zweckdienliche antwort erwarten kann.
die zweite frage zielte darauf ab, ob ich einen anspruch auf abrechnung habe oder ob VM/WV schätzen können, egal ob WZ vorhanden oder nicht.

Himmelhilf aktiver Benutzer

Prinzipiell darf / muss man in so einem Fall schätzen. Wie sonst sollte man abrechnen können. Wenn dir die Kosten zu hoch erscheinen, verhandel mit dem Vermieter, und versuche ein paar Euro heraus zu schlagen. Was mir fraglich vorkommt ist eher, wieso der Vermieter seit einem halben Jahr gewusst haben soll, dass der Zähler kaputt ist....

AeroDynic

das ist ja das problem m.E.
einzug war im märz 06, wechsel des defekten WZ im sept. 06
der vermieter wußte es anscheinend auch nicht, da sich umsowas die wohnungsverwaltung kümmert.
und wenn die nicht bei mir eingebrochen sind um das abzulesen, dann können die das nur schon vorm einzug gewusst haben.
und für diese schlamperei soll ich jetzt zahlen?
soll der VM doch die Wohn.verw. zur verantwortung ziehen.

Berni911 Experte!

Man man, bei Geräteausfall wird geschätzt, damit ist die Abrechnung richtig, der Betrag ist zu zahlen.
Was willste mehr hören ???
Geschätzt wird nach Vorjahresverbrauch oder vergleichbaren Räumen, selbst eine nachträgliche Hochrechnung des Verbrauchs ist zulässig.

Und nu ? Nachzahlung in der Hoffnung nicht zahlen zu müssen, schon verzecht? <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> Dann gibs nächsten Monat mal wieder ne Dürre! <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Ach, um deiner Phantasie auf die Sprünge zu helfen, wie man ohne Einbruch darauf kommt, dass dein WZ defekt ist, hängt bestimmt mit dem Abrechnungszeitpunkt der HV mit dem Ablesedienst zusammen. Da wurde das sicherlich kommuniziert. Also nix mit geheimen Machenschaften des VM mit der HV um beim M noch Gelder frei zu pressen! <!-- s :D --><!-- s :D -->

AeroDynic

@ bernie911

bekommt man von dir immer so &quot;hilfreiche&quot; statements? <!-- s :x --><!-- s :x -->

es geht hier nicht um im voraus verzechte nachzahlungen. es geht hier um mein Geld. um genau zu sein um 340 bucks.
oder ist es dir egal, ob du 340 euro zahlst oder nicht?

und wenn die WoVerw. 6 Monate braucht, um einen defekten WZ zu wechseln, dann seh ich das als Schlamperei.
Und diese Schlamperei kann mich eben diese 340euro kosten. Kapiert! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

falls du zu diesem Thema keine sinnvollen comments abgeben kannst, empfehle ich dir einen anderen Thread, wo deine Hilfe nötiger scheint. <!-- s :D --><!-- s :D -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.