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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
GUTEN TAG! Ich habe am Wochenende meine Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten. Auch nach mehreren Aufforderungen an meinen Vermieter, einen Wasserzähler in meine Wohnung einzubauen (gesamt sind wir 6 Mietparteien) hat er dies nicht getan. Nun soll ich 380,00 euro an Wasser u. Heizkosten nachbezahlen, obwohl ich fast 4 Monate gar nicht zu Hause war. Kann ich die Abrechnung anzweifeln, bzw. irgendetwas gagegen machen. Es ist doch seit 2004 Pflicht in jeder Wohnung einen Wasserzähler zu haben?!
Vielen Dank für die Hilfe!!

1 Kommentar zu „BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG OHNE WASSERZÄHLER”

Gast Experte!

Die Pflicht zur Verwendung von Wasseruhren besteht nur in einigen wenigen (ich glaube sogar nur in einem: Hamburg) Bundesländern.

Wenn nach QM und oder Personen umgelegt wird ist es unmaßgeblich, ob du da warst oder nicht. Du hättest Wasser verbrauchen können! Allein das kostet schon Geld (und zwar deins, nicht das deiner Nachbarn) in Form von anteiligen Gebühren für Wasserzähler, Ablesung derselben, Rechnungsstellung etc. pp.

Ansonsten: Das Wasser wurde ja tatsächlich von den Mietern des Hauses verbraucht. Allenfalls wirst du im Verhältnis zu den anderen Mietern benachteiligt. Das was du weniger bezahlen willst muss ja dann von einem oder mehreren anderen Mietern getragen werden. Frag die mal, was die davon halten <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Unklar ist in deiner Sachverhaltsschilderung zudem, wieviel du tatsächlich für den Wasserverbrauch nach- bzw. überhaupt zu zahlen hast. Welche Wasserkosten sind insgesamt den Mietern in Rechnung gestellt worden? Wie groß ist deine Wohnung, wie groß die gesamte Wohnfläche des Hauses? Mit wievielen Personen wirst du im Haus geführt, wie viele Personen gibt es insgesamt?

Mit den o.a. Angaben kann eine detailliertere Beratung erfolgen.

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