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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Freunde des Rechts ,

haben gerade eben auch entdeckt, dass in der Abschlussrechnung nach Auszug meiner Wohnung der VM nachträglich eine Reparaturrechnung eines Elektrikers von vor einem Jahr in Abzug bringen will. Ich hatte diese Rechnung als Mieter nie zu Gesicht bekommen, musste damals allerdings den Elektroniker dringend rufen wegen eines kleinen Kabelbrandes + Kurzschlusses wg. schadhafter Dunstabzugshaube des Vormieters. (-> hatte den VM nicht erreicht, die Hausverwaltung sagte, ich solle sofort einen Elektriker konsultieren.)

Darüberhinaus möchte der VM noch 200 EUR als Absicherung zurückhalten für eine NK-Restabrechnung, die dann im kommenden Jahr fällig wird.
Die Einbehaltung begründet er damit, dass er eine Sicherheit haben möchte "auf Grund des doch schwierigen Miteverhältnisses".

Darf er das ? Was kann ich tun ? Sollten diese Dinge gleich via Anwalt geregelt werden - oder reicht erst einmal ein "Protestschreiben" von mir an den VM ?

Greetz,

der HORST )))))))))))))))))))))))))

6 Kommentare zu „Kautionsrückgabe: VM bringt seltsame Rechnungen in Abzug”

Susanne Experte!

Hallo Horst,

fällt die Reparaturrechnung zufällig unter eine im Mietvertrag vorhandene Kleinreparaturklausel?

Der VM darf von der Kaution eine "angemessene Summe" für zu erwartenden Nachzahlung der NK-Abrechnung einbehalten. Dabei kommt es auf die letzte Abrechnung an (Nachzahlung/Guthaben) und auf die Teuerungsrate.

horst benatzki

Hallo Susanne,

ja, es gibt eine Kleinreparturklausel bis 300 EUR. Aber der Schaden/der Kurzschluss ist nachweislich durch ein kaputtes Gerät verursacht worden, welches der VM nicht instandgesetzt hatte. In meinem Mietvertrag wurde dies auch wörtlich festgehalten: "die Dunstabzugshaube in der Küche ist nicht funktionstüchtig."

Kann er mir dennoch diese Rechnung, datiert vom September 2006, jetzt auf einmal in Rechnung stellen ?

Und muss ich darüberhinaus in der Tat ein Jahr warten, bis mit der zukünftigen Abrechnung der Restmietmonate ich endlich auch noch die 200 EUR, die er als &quot;Sicherheit&quot; verwahren will, erhalte ? Das ist ja `n Schwanz, der sich ja dann noch über ein Jahr nach Auszug hinzieht <!-- s :-( --><!-- s :-( -->
D.h., ich könnte dann die letzten 200 EUR Restbetrag erst ab 2008 erwarten ??????????

HORST <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ;)

Himmelhilf aktiver Benutzer

Kommt darauf an, wie hoch deine letzt BK-Abrechnung war. Wenn du noch nicht so lange darin gewohnt hast, könntest Du dich darauf berufen, daß die BK-Vorauszahlung dann seitens des Vermieters anscheinend wissentlich zu niedrig angesetzt waren. Das darf er nämlich nicht. Bezglich der rechnung würde ich sofort widersprechen, da ja im Übergabeprotokoll festgehalten ist, dass die Dunstabzugshaube defekt war. Die Kleinreparaturklausel halte ich auch für etwas überhöht. Üblich sind eher bis 95 €, früher glaub ich 150 DM. Such nach Urteilen, ob diese in dieser Höhe überhaupt gültig ist. Aber es kann auch sein, daß du mit der defekten Haube gerade auch das Risiko übernommen hast...ein Fall für den Anwalt. Rechtschutz/Mieterverein?

Susanne Experte!

Hallo Susanne,

ja, es gibt eine Kleinreparturklausel bis 300 EUR. Aber der Schaden/der Kurzschluss ist nachweislich durch ein kaputtes Gerät verursacht worden, welches der VM nicht instandgesetzt hatte. In meinem Mietvertrag wurde dies auch wörtlich festgehalten: &quot;die Dunstabzugshaube in der Küche ist nicht funktionstüchtig.&quot;

Kann er mir dennoch diese Rechnung, datiert vom September 2006, jetzt auf einmal in Rechnung stellen ?
Meiner Meinung nach nicht![/color:0c8b4]

Und muss ich darüberhinaus in der Tat ein Jahr warten, bis mit der zukünftigen Abrechnung der Restmietmonate ich endlich auch noch die 200 EUR, die er als &quot;Sicherheit&quot; verwahren will, erhalte ? Das ist ja `n Schwanz, der sich ja dann noch über ein Jahr nach Auszug hinzieht <!-- s :-( --><!-- s :-( -->
D.h., ich könnte dann die letzten 200 EUR Restbetrag erst ab 2008 erwarten ?????????? [color=#FF0000:0c8b4]Ja-stellt sich aber immer noch die Frage, ob die 200.- angemessen sind![/color:0c8b4]

HORST <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ;) [/quote:0c8b4]

Der_Mario Experte!

Diese Kleinreparaturklausel erscheint mir auch deutlich überhöht.
Vielleicht ist es das sinnvollste, wenn Du mit der Sache zum Anwalt gehst...

horst benatzki

Ja, ich werde mich jetzt dann doch anwaltlich beraten lassen, duch den örtlichen Mieterverein.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Greetz,

der HORST <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ;) )

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