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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, ich habe eine dringende frage.
ich habe eine wohnung mit 2 balkonen. durch die träger der balkone gelangt eine erhebliche menge feuchtigheit in das mauerwerk. dadurch ist es grad im winter hier sehr feucht und zum teil auch schimmelig. so sehr, dass den ganzen winter über ein luftentfeuchter von nöten war. der vermieter hat versprochen sich diesen sommer drum zu kümmern. ausser, dass ein gutachter da war ist noch nicht viel passiert. nun habe ich ein brief bekommen und auch schon ein telefonat geführt welches folgendes zu tage brachte: die balkone sollen aus dem mietvertrag komplett rausgenommen werden. ich vermute, weil die restauration zu teuer wäre. daraus würde zwar eine mietminderung von 4,5% resultieren, die aber mit dem wert von 2 balkonen nicht zu vergleichen ist.

darf der vermieter das einfach machen? ist er nicht verpflichtet, die balkone zu reparieren, wenn sie teil des mietvertrages sind? er kann uns doch nicht einfach einen neuen vertrag aufsetzten und schon ist die sache erledigt?

weiß jemand wie die rechtlichen hintergründe aussehen?

vielen, vielen dank schonmal

schöne grüße svenja

10 Kommentare zu „restaurationsbedürftige balkone einfach aus dem vertrag nehm”

Susanne Experte!

Hallo Svenja,

ich kann Dir das nur grundsätzlich beantworten.
Ja, der Vermieter ist für Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich.
Nein, eine einseitige Vertragsänderung ist nicht möglich, beide Vertragspartner müssen damit einverstanden sein.
D.h. für Dich: Du mußt keinem neuen und geänderten Vertrag zustimmen, sondern bestehst aus Vertragserfüllung.
Inwiefern das sinnvoll ist, kannst Du auch erst nach einem Gespräch mit einem Fachanwalt entscheiden. Möglicherweise treibt die ganze Geschichte den Vermieter wohlmöglich in die Insolvenz und das Haus wird zwangsversteigert oder was auch immer, damit ist Dir auch nicht gedient.
Du solltest Dich von einem Fachanwalt beraten lassen:
1. Ob Du die Vertragsänderung in Betracht ziehst und ob die genannte Mietminderung ausreichend ist.
2. Ob Du auf Vertragserfüllung bestehst
3. oder ob Du auf Vertragserfüllung bestehst und dem Vermieter aber gleichzeitig anbietest gegen Aufwandsentschädigung in eine entsprechende Wohnung umzuziehen, wenn Dir Balkonnutzung wichtig ist.
Ich denke, für Verhandlungen hast Du eine gute Position.

Sufenta

Aber die Wohnung wird doch trotzdem feucht, egal ob die Balkone vermietet sind oder nicht? Oder habe ich was falsch verstanden?

Susanne Experte!

Ich gehe mal davon aus, dass der VM die Balkone und damit auch die Träger, durch die die Feuchtigkeit gelangt, entfernen lassen will.

bootslack

erstmal schonmal danke euch beiden, dass ihr euch binteressiert.
die balkone wurden vor ca 5 jahren schonmal neu gemacht. damals wurde aber enorm gefuscht. die balkone ansich sind morsch bzw rostig, so dass diese nicht mehr benutzt werden sollen. und durch die träger gelangt halt das wasser in die amuer. aber nur, weil damals nicht fachmännisch gearbeitet wurde.
bevor sie damals neu gemacht wurden gab es ja schließlich auch kein problem mit der feuchtigkeit.
es ist wohl klar, dass die balkone wegen den trägern erstmal ab müssen, aber aus kosten gründen weigert sich der vermieter neue ran zu machen.

Ghostraider Experte!

Ich sag mal so. Susanne hat vollkommen recht.Der Vermieter ist für Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich.
Eine Vertragsänderung ist nicht so einfach durchzuführen.

Und so sehen es auch die Gerichte.
Hier ein paar Urteile.

Der Vermieter trägt die notwendigen Reparaturarbeiten. Muss der Balkon wegen Baufälligkeit abgerissen werden, ist der Vermieter verpflichtet, ihn neu zu errichten auch wenn dies mit hohen Kosten verbunden ist (LG Hamburg, 19.11.1996, 311 S 119/96).

Wenn der Balkon wegen Baufälligkeit nicht mehr betreten werden kann ist eine Mietminderung von 3 Prozent möglich.
Wenn der Vermieter den Balkon abreißt, sind vor Gericht nicht nur 8 Prozent Mietminderung drin, sondern auch die Verpflichtung für den Vermieter, den Balkon wieder neu zu bauen.

(LG Hamburg, WM 97, 432)
(LG Berlin MM 86, 327)

Guck Du hier <!-- s:? --><!-- s:? -->
<!-- m --> http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/1579113 http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/1579113.html <!-- m -->

Die Entscheidung liegt bei Dir was Du mit den Erkenntnissen anfängst.
Mietminderung, Vertragsänderung ohne Balkon oder sich mit dem Vermieter auseinandersetzen.

Viel Glück Gruß
Ghostraider

bootslack

ja, danke erstmal für die antwort. sehr hilfreich!
hab gegenüber meinem vermieter gesagt, dass das nicht rehtens ist, wenn er den balkon einfach aus dem mietvertrag nimmt. er sagt, wenn das ganze mit einem sonderkündigungsrecht verbunden ist kann er das so einfach machen.
stimmt das???

Werner1 Profi

Da muss den vorigen Postern auch zustimmen. Nur was ist die Lösung. Der Vermieter wird keine Kaninchen zaubern können? Abhilfe möglicherweise eine Mietminderung? Aber das wird auf Dauer ohne Grundsanierung auch nicht helfen? Würde dem Mieter hier empfehlen sich erst mal auf nichts einzulassen. Grundsätzlich ist der Vermieter auch auf größere Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet um den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Da fallen mir gute Gründe ein wie der Mieter reagieren könnte?

Ghostraider Experte!

ja, danke erstmal für die antwort. sehr hilfreich!
hab gegenüber meinem vermieter gesagt, dass das nicht rehtens ist, wenn er den balkon einfach aus dem mietvertrag nimmt. er sagt, wenn das ganze mit einem sonderkündigungsrecht verbunden ist kann er das so einfach machen.
stimmt das???[/quote:ca744]

Was für ein Sonderkündigungsrecht ? <!-- s:? --><!-- s:? -->

Gruß
Ghostraider

bootslack



Was für ein Sonderkündigungsrecht ? <!-- s:? --><!-- s:? -->

Gruß
Ghostraider[/quote:236dc]

naja, ich dachte er meint sowas wie: ich kann jederzeit ausziehen ohne die 3 monate kündigungsfrist.
hmmm....aber so genau weiß ich das auch nicht.

Ghostraider Experte!

Ach so meint er dies. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Steht denn davon etwas im Mietvertrag <!-- s :?: --><!-- s :?: -->
Dies hätte wenn überhaupt nur Gültigkeit wenn dieser Passus im MV stehen würde und auch vom Mieter unterzeichnet wäre.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Vermieter von vorn herein ein Sonderkündigungsrecht in den MV einbaut weil in 50 Jahren vielleicht mal ein Balkon baufällig wird. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Wahnsinn an was Vermieter nicht alles denken. <!-- s :P --><!-- s :P --> <!-- s :P --><!-- s :P --> <!-- s :P --><!-- s :P -->

Gruß
Ghostraider

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