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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe ein grpßes Problem mit meinem Vermieter und hoffe, jemand kann mir Auskunft geben. Die Sache ist sehr unerfreulich...Zur Vorgeschichte:
Die Hausverwaltung hat einen Brief an meine Vermieter geschickt, mit der Bitte, ich solle meine Terrasse in einen ansehlichen Zustand bringen, da sie verwahrlost. Jetzt habe ich aber auf meiner Terrase keinen Müll oder ähnliches gelagert - es ging lediglich um den Rückschnitt der Bepflanzung in unmittelbarer Nähe der Terrasse. Diese Forderung sehe ich noch ein, und bin dem auch nachgekommen.
Jetzt hat mein Vermieter dies jedoch zum Anlass genommen, die Wohnung besichtigen zu wollen. Als Grund gibt er an, er wolle sich davon überzeugen, dass die "Verwahrlosung" nur die Terrasse betrifft, und nicht die Wohnräume. Ich weiß, dass der Vermieter nur alle 2 Jahre routinemäßig in die Wohnung darf - von daher wäre es erst Ende nächsten Jahres wieder rechtens, die Wohnung zu besichtigen. Der Vermieter behauptet jetzt aber, er hätte auf Grund der Beanstandung der Terrasse das Recht auf Wohnungsbesichtigung. Die Terrasse ist von außen einsehbar, die Hausverwaltung hat die Mängel schließlich auch von außen festgestellt. Ich halte die Forderung des Vermietes für nicht rechtens und ziemlich unverschämt, meine Wohnung ist keinesfalls verwahrlost, und ein Verdacht auf Verwahrlosung der Wohnung besteht schließlich auch nicht. Muss ich meinen Vermieter in die Wohnung lassen?

Liebe Grüße
Marasa

1 Kommentar zu „Berechtigt Beanstandung der Terrasse Zutritt zur Wohnung?”

Susanne Experte!

Mit Hinweis auf die 2 Jahresfrist solltest Du das verweigern!
Ansonsten: dreh den Spieß um und lad ihn mal auf einen Kaffee ein. Dann kann er sehen, dass Du nichts zu verbergen hast und möglicherweise wird das Verhältnis ja wieder besser.

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