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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben seit einiger Zeit einen neuen Hausbesitzer, der mich nun gar nicht leiden kann, da ich seine Spiele nicht mitmache, mich dabei aber ganz im Rahmen des Mietrechts bewege. Eine Auseinandersetzung mit ihm vor dem Haus, die zwar nicht ruhig aber von meiner Seite her sachlich verlief, wurde mit einer Abmahnung "belohnt". Gegen diese legte ich Widerspruch ein, ohne dass sie zurückgenommen wurde. Nun hat vor kurzem jemand eine Scheibe im Haus zerschlagen, woraufhin bei mir eine fristlose Kündigung im Briefkasten landete, mit der Aufforderung die Glaserrechnung ebenfalls zu begleichen. Daraufhin legte ich umgehend einen neuen Widerspruch ein. Im darauffolgenden Schreiben vom Vermieter teilte mir dieser mit, dass die fristlose Kündigung zurückgenommen wird und die Rechnung nicht durch mich beglichen werden muß. Die Kündigung wurde allerdings in eine 2.Abmahnung umgewandelt. Auch hiergegen legte ich Widerspruch ein, der aber erneut abgelehnt wurde. Da beide Abmahnungen völlig haltlos sind und ich diese auf jeden Fall nicht akzeptiere würde es mich interessieren, was ich tun kann um diese rückgängig zu machen.
Stichwörter: nix + wegen + abmahnungen

4 Kommentare zu „Abmahnungen wegen nix”

Susanne Experte!

Naja, die Abmahnungen ohne jeglichen Hintergrund sind uninteressant.
Spätestens bei einer Kündigung, die lediglich auf diesen Abmahnungen basiert, musst Du zum Anwalt gehen (wenn Du weiter dort wohnen möchtest).
In einem Gerichtsverfahren wird dann entschieden, inwiefern die Abmahnungen einen Anspruch haben.

Werner1 Profi

Hat der Mieter das Risiko "Glasschaden" versichert, mit der Versicherung auf jedenfall auseinandersetzen. Die werden den Sachverhalt klären. Falls so das Wagnis nicht versichert wird man sicher einige Info dort bekommen.???? Man muss nicht alles wissen aber fragen ist immer gut?

Ghostraider Experte!

Ich würde die Glaserrechnung dem Vermieter zurück geben.
Wenn er nun die Rechnung beglichen haben will soll er doch hingehen und die Rechnung einklagen.
Bei dieser Klage kann dann die Abmahnung und auch die fristlose Kündigung mal zur Sprache gebracht werden.
Mal sehen was dabei raus kommt.

Gruß
Ghostraider

Nachtrag.
Wegen einer Abmahnung im Mietrecht einen Widerspruch einlegen ist uninteressant, da die beim Vermieter keine Wirkung zeigen würde.
Eine Abmahnung kann höchstens bei einem Mietprozess dem Gericht vorgelegt werden und dieses entscheidet ob diese Abmahnung berechtigt war oder nicht.

Werner1 Profi

Hier sollte mal Klartext wer was wo gemacht hat geklärt werden. Ist ziemlich konfus für mein dafürhalten ? Der Vermieter muß erst mal seine Anschuldigungen beweisen. Dem Vermieter schriftlich für eine seiner Behautungen um Stellungnahme bitten. Der Sachverhalt ist unverständlich nicht rechtlich haltbar. Den Vermieter um schriftliche Stellungnahme auffordern. Bitte um die gemachten Äuserungen einen rechtlich einfachen Hintergrund zu belegen. ( Hier den Zugang des Schreibens muß evtl. bei einen späteren Gerichtsverfahren sichergestellt sein) Sich auf irgentwas einlassen sollte hier nicht, auch ein Wiederspruch ist nur eine Fase. Der Vermieter muß seine Sichtweise darlegen.(und das nur schriftlich) So etwa: Ich fordere sie auf die gegen mich angeforderten unbegründigten Anschuldigungen hier schriftlich zu begründen. Behalte mir vor diesbezüglich entsprechende rechtlich relevante weiteren Vorkehrungen zu treffen und einen Anwalt für Mietrecht einzubinden........? Ende nicht mehr schreiben. Mit Sicherheit läuft dann alles ins Leere. Es muss ledilich der Zugang eines solchen Schreibens bewiesen werden. Einschreiben ist unsinn. Entweder persönlich mit Eingangsbestätigung oder einem zuverlässigen Zeugen in den Brifkasten werfen (der Zeuge sollte aber auch den Inhalt des Schreibens kennen und das evtl. bei Gericht bestätigen können das der Zugang erfolgt ist) Das wiederum wird angenommen das der Empfänger dieses Schreiben erhalten haben muss. Damit ist der VM in Beweisnot und muss seine begründete Ansprüche beweisen.
Danach können wir hier gerne weitere Vorgehensweise (nur diskutieren) und Vorschläge machen. Oder gleich einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.

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