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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
ich habe den heizkörper bei mir im bad meiner mietwohnung gegen eine handtuchtrocknerheizung getauscht. nun wurde von einer firma ein ableseröhrchen montiert. vorher hatte ich ein schreiben vom verwalter erhalten das sie eine firma beauftragen und es auf rechnung vom verwalter gemacht wird. jetzt habe ich ein schreiben erhalten wo drin steht,
"Bei den in Rechnung gestellten Kosten handelt es sich um Kosten für die Neumontage eines Heizkostenmessgerätes im Bad in der von ihnen gemieteten Wohnung. Die Neumontage wurde auf Grund eines von Ihnen durchgeführten Heizkörperaustausches notwendig."
muß ich das nun zahlen oder nicht? eigentlich schon, aber da sie vorher geschrieben hatten das es auf ihre kosten geht???

MfG
Stichwörter: muß + zahlen

7 Kommentare zu „Muß ich zahlen oder nicht?”

Susanne Experte!

Der Besteller bezahlt! Hast Du was in Auftrag gegeben?

laondar

habe nichts in auftrag gegeben. habe nur die heizung getauscht weil sie mir besser gefällt. aber für die heizkostenabrechnung muß ja ein ableseröhrchen ran, damit ich nicht umsonst heize!

Susanne Experte!

Die Heizung wurde auf Deinen Wunsch ausgetauscht?
Und Dir wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung die Kosten des Verbrauchsmessgerätes übernimmt.
Und jetzt hast Du eine Rechnung bekommen? Von Wem?

laondar

ja, auf meinen wunsch. die rechnung ist jetzt vom verwalter mit dem satz den ich oben schon geschrieben habe!

Susanne Experte!

OK, das geht natürlich erst mal auf Kosten der Verwaltung, weil die die Bestellungen durchgeführt haben und wird an Dich weitergeleitet. Die Kosten der Verbrauchsgeräte werden i.d.R. über die Nk an den Mieter weitergegeben.
Da der Wechsel nicht wg. eines Defekts sondern auf Deinen Wunsch durchgeführt wurde, gehen die Kosten auch zu Deinen Lasten.

laondar

ja, das ist mir klar. aber weil sie vorher geschrieben haben das es auf ihre kostengeht, was wohl ein versehen war, und nun doch nicht.

Susanne Experte!

Wie wärs mit Nachfragen und den alten Brief mal vorlegen?

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