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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

Wie ist die Lage bei der Kündigung durch den Vermieter.
Nach der Unterschrift des Mietvertrages sind Probleme aufgetreten.
Ãœber vorher ausgemachte Ãœbernahmepreise mit dem Vormieter
bezüglich der Einrichtung gab es Ärger.
Es wird vermutet das der neue Mieter auch immer wieder solche oder
andere Schwierigkeiten bereitet. Wir haben dem neuen Mieter einen Vorschlag zur einvernähmlichen Lösung, also zur sofortigen Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigen Einvernehmen , zugeschickt. Dieser will aber rechtliche Schritte prüfen. Was kann man tun ? Es handelt sich um eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus.
Der Beginn des Mietvertrages 15.11.2005.
Wie muss in unserem Fall eine Kündigung aussehen ?

Danke
marcel63
Stichwörter: kündigung + vermieter

1 Kommentar zu „Kündigung durch Vermieter”

Susanne Experte!

Erleichterte Kündigung ohne Angabe von Gründen nach §573a BGB für Häuser mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. Verlangt aber eine verlängerte Kündigungsfrist von 3 Monaten, also insgesamt 6 Monate.
Wenn Ihr jetzt schon kündigt, muss der Mieter Ende April wieder ausziehen. Gekündigt werden kann schon vor Anfang des Mietbegins.

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