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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen

Ich habe meinen mietvertrag am 08.08.07 unterschrieben und wollte am 01.10.07 einziehen.
ich war aber erst wieder am 15.08.07 in der wohnung und da hat ein maler festgestellt das die wände feucht sind.
nun meine frage ich möchte gern von dem mietvértrag zurücktreten und weis aber nicht wie.
zum heutigen tage war ich bei dem vermieter der mir aber nicht öffnete und somit kein gespräch stattfand.

ist es möglich von deinem vertrag zurückzutreten und wenn ja wie.
Stichwörter: mietvertrages + zurücktreten

1 Kommentar zu „Zurücktreten eines Mietvertrages”

Susanne Experte!

Das geht nicht. Ein Mietvertrag ist nur kündbar und zwar mit einer Frist von 3 Monaten. Ob eine fristlose KÜndigung in Deinem Fall möglich wäre kann Dir nur ein FAchanwalt rechtssicher beantworten.
Das kannst Du online gegen geringe Gebühr bei http://www.frag-einen-anwalt.de[/url:09a7e] machen!

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