Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
meine freundin und ich suchen zur zeit eine wohnung in hamburg und haben auch eine in aussicht, die wir kriegen würden, allerdings hat diese nur einfach verglaste fenster. Der hausmeister sagte uns zwar, dass wir doppelte Verglasung bekämen, würde es im Winter stark reinziehen und kalt werden. Allerdings wäre das dann ja schon etwas zu spät(würde ja noch mehr frieren bedeuten)und wir würden diesen Vorgang gerne im Vertrag festsetzen und vor Bezug durchgeführt haben wollen. Mein Vater sagte mir, dass er glaube, Thermopenfenster seien mittlerweile auch Pflicht, aber er war sich nicht sicher. Deswegen wüsste ich gerne, ob doppelte Verglasung nun Pflicht ist, oder nicht. Würde mich freuen, wenn jemand darüber bescheid weiß, was für Rechte wir in dieser Situation vorher haben, bzw., wenn wir dort schon wohnen und es wirklich kalt wird.
Stichwörter: thermopenfenster + pflicht

1 Kommentar zu „thermopenfenster pflicht?”

Susanne Experte!

Natürlich sind Thermopenefenster nicht pflicht. Bei einer Wohnung ist es i.d.R. so: gemietet wie gesehen.
Daher: entweder nicht einziehen bzw. MV unterschreiben oder die Zusicherung der Durchführung schriftlich im Mietvertrag fixieren! Selbst dann kann man nicht sicher sein, dass der VM die Maßnahme auch durchzieht. So kurzfristig wie Du Dir das vorstellst wird es wahrscheinlich nicht möglich sein, neue Fenster zu bestellen und einsetzen zu lassen.
Die Wohnung nicht nehmen.
Wenn Du sicher sein willst, dass eine Wohnung vernünftig gedämmt ist und nicht zu viel Energie verbraucht dann such Dir eine mit Baujahr nach 1990.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.