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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben unsere Wohnung vor gut 2 Jahren renoviert und weiss gestrichen übernommen.

Zum Thema Schönheitsreparaturen ist im Mietvertrag nichts geregelt.

Es steht nur unter besondere Vereinbarungen:
Bei Einzug wird die Wohnung von den Vormietern in einem renovierten Zusatand übergeben. Wände und Decken mit Rauhfaser und mit waschfester Farbe in weiss gestrichen. Bei Auszug ist die Wonung in einem renovierten Zustand zu übergeben, wie übernommen.

Wir habe alle Räume in verschiedenen Pasteltönen gestrichen. Das Kinderzimmer ist hellorange und eine Wand in der Küche auch orange. Sonst hellgelb, hellblau uns sandfarben.

Müssen wir nun alles wieder weiss streichen ?


Viele Grüße Zimtstern

Stichwörter: auszug + wände + weissen

1 Kommentar zu „Wände weissen bei Auszug”

Susanne Experte!

Klauseln, in der der Mieter grundsätzlich bei Auszug renovieren muss ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung oder der Länge der Mietzeit sind nichtig. Auch kann der VM nicht festlegen, dass eine Wohnung grundsätzlich weiss gestrichen übergeben werden muss.

Der Mieter kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertragsklausel) nicht verpflichtet werden, vor Rückgabe der Wohnung alle Räume weiß zu streichen. Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Etwas anderes gilt nur bei exzentrischer Farbwahl. Hellblau marmoriert ist nicht exzentrisch (LG Lübeck 14 S 221/00 WM 2001, 261).


Die grundsätzlich zulässige formularvertragliche Überwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter wird unwirksam, wenn der Mieter durch eine weitere Vertragsklausel unzulässigerweise zur Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen verpflichtet werden soll (LG Hamburg 311 S 205/99 WM 2000, 544).

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