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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr Wissenden,

vor vielen Jahren bezog ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin eine
gemeinsame Wohnung. Die Kaution wurde mit Zustimmung der Vermieter
in Form eines Kapitalfonds angelegt und von meiner Lebensgefährtin
bezahlt. Unterschrieben wurde von den Vermietern und von beiden
Mietern.

1996 trennte sich meine Partnerin von mir und ich verblieb als alleiniger
Mieter in der Wohnung (neuer Vertrag!). Meine Partnerin beantragte
schriftlich den Übertrag des Kapitalfonds auf mich, was aber aus
irgendwelchen formalen Gründen von der Gesellschaft abgelehnt wurde.

Nach meinem Auszug aus der besagten Wohnung erhebt sie nun nach
mehr als 9 Jahren Anspruch auf den gesamten Kautionsbetrag, für den
sie natürlich die Unterschriften der Vermieter und mir benötigt.

Da ich sämtliche Renovierungskosten zu tragen hatte, sehe ich hier doch
einen berechtigten Anspruch meinerseits und habe ihr angeboten, die
Summe zu teilen, was sie allerdings ablehnt.

Gibt es einen sinnvollen (und 'gewaltfreien' ;) Rat von irgendjemandem?

Dank! Vielen Dank!

0 Kommentare zu „Kautionrückzahlung nach Trennung vom Partner”

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