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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben den Mietvertrag schon zuhause und unterschrieben. Die Vermieterin ist mom.dummerweise im Urlaub. Jetzt wollen die mom. NOCH-Mieter für Fliesen die 5 Jahre alt sind eine Abstandszahlung von ´600 Euro, sonst reissen die die aus. Sie haben diese Fliesen vor 5 Jahren in eigenregie fliesen lassen. Küche, Esszimmer und Balkon. Und die Vermieterin hat nichts beigesteuert.
Jetzt wollen die das Geld natürlich von uns.

Meine Frau hat jetzt die Angst, das die Vermieterin wenn sie das mitkriegt, das wir für die Fliesen nichts zahlen uns sozusagen sofort kündigt, aber das ist doch absolut nicht möglich oder?

Ausserdem warum sollen wir nach 5 Jahren für die Fliesen was zahlen wenn die Vermieterin selbst nichts gezahlt hat.

Ich ruf heute bei den Nochmietern an und werde den das mal sagen, das wir keine Kosten übernehmen werden.

Schreibt mal was dazu

Danke
Stichwörter: möglich + abstandszahlung + wichtig + erfolgt + keine

4 Kommentare zu „Wichtig. Kündigung möglich, da keine Abstandszahlung erfolgt”

Susanne Experte!

Hallo,

wir haben den Mietvertrag schon zuhause und unterschrieben.
Es handelt sich hoffentlich um ein Exemplar, dass schon vom VM unterschrieben wurde?[/color:52876]
Die Vermieterin ist mom.dummerweise im Urlaub. Jetzt wollen die mom. NOCH-Mieter für Fliesen die 5 Jahre alt sind eine Abstandszahlung von ´600 Euro, sonst reissen die die aus. Sie haben diese Fliesen vor 5 Jahren in eigenregie fliesen lassen. Küche, Esszimmer und Balkon. Und die Vermieterin hat nichts beigesteuert.
Jetzt wollen die das Geld natürlich von uns. [color=#FF0000:52876]Nö, nicht natürlich - Möglicherweise haben die Mieter die Fliesen mit der Zustimmung der Vermieterin gelegt, aber deshalb sind sie nicht das Eigentum der Mieter, da durch den Einbau die Fliesen fest mit den Haus verbunden sind und somit Eigentum des Vermieters (hat mir mal ein Ra so erklärt)
Ausserdem handelt es sich um einen Einbau und bei Auszug könnte der Vermieter den Rückbau verlangen, das heisst aber auch, dass die Mieter den Untersprungszustand wieder herstellen müssen. Hat also mal Teppich gelegen, muss auch wieder Teppich hin. Das ist also ALLES von den Mietern mit der Vermieterin zu klären und nicht mit Euch![/color:52876]
Meine Frau hat jetzt die Angst, das die Vermieterin wenn sie das mitkriegt, das wir für die Fliesen nichts zahlen uns sozusagen sofort kündigt, aber das ist doch absolut nicht möglich oder?
[color=#FF0000:52876]Wenn der Vertrag noch nicht von VM unterschrieben wurde gibts auch nix zu kündigen![/color:52876]

Ausserdem warum sollen wir nach 5 Jahren für die Fliesen was zahlen wenn die Vermieterin selbst nichts gezahlt hat.

Ich ruf heute bei den Nochmietern an und werde den das mal sagen, das wir keine Kosten übernehmen werden.
[color=#FF0000:52876]Ich würde auch mal darauf hinweisen, dass es nicht Euer Bier ist, wenn der Mieter vergessen hat mit der Vermieterin zu vereinbaren, was bei Auszug mit den Fliesen geschehen soll![/color:52876]
Schreibt mal was dazu

Danke[/quote:52876]

Wittener78

Hallo Susanne,

ja es ist ein Exemplar welches schon von uns und von ihr unterschrieben ist.

Ja werde das heute telef.so abklären, mal schauen wie die reagieren.

Danke nochmal

Susanne Experte!

Hallo Susanne,

ja es ist ein Exemplar welches schon von uns und von ihr unterschrieben ist.
Ja, dann ist alles in trockenen Tüchern![/color:7c78e]



Ja werde das heute telef.so abklären, mal schauen wie die reagieren.
[color=#FF0000:7c78e]Gib doch mal Feedback![/color:7c78e]
Danke nochmal[/quote:7c78e]

Wittener78

So gestern 5 mal angerufen, geht keiner ran, heute versuch ich es erneut.

melde mich morgen dann

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