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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich hätte da mal eine Frage. Durch ein Loch im Dach konnte,seit ca März dieses Jahres Wasser in die Zwischendecke eindringen und bei Regen hat es dann regelmässig durch die Decke in der Küche geregnet. Bei Stürmen hätte man dort sogar duschen können. Dieses habe ich umgehend der Hausverwaltung mitgeteilt, die sich darum kümmern wollte. Da jedoch nach über 2 Monaten immer noch nichts geschehen war, habe ich eine komplette Miete zurückgehalten. Das habe ich der Hausverwaltung auch telefonisch mitgeteilt. Weiterhin passierte nichts und erst Ende August wurde das Loch jetzt mittlerweile vom Vermieter repariert. Meine Frage ist nun: Muss ich die zurückgehaltene Miete jetzt noch nachzahlen? Bei einer Mietminderung wäre die Rechtslage ja klar gewesen. Allerdings wurde in diesem Fall das Ganze ja nur per Telefon besprochen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

MFG
Stichwörter: frage + mietkürzung

0 Kommentare zu „Frage zu einer "Mietkürzung"”

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