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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob es rechtens ist, mehrere Nachforderungen zur Nebenkostenabrechnung zu stellen!?? Des weiteren hat sich der Abrechnungszeitraum doch auf den Mietzeitraum zu beschrenken und darf nicht für das ganze Jahr erhoben werden, wenn man früher, zum 31.10.2006, ausgezogen ist?
Folgender Sachverhalt liegt vor:

- Mietzeitraum 06: 01.01.2006 - 31.10.2006
- Nebenkostenabrechnung 06: Frühjahr 2007 inkl. Nachforderung
- 1. Nachforderung zur Nebenkostenabrechnung 06: Frühjahr 2007
- 2. Nachforderung zur Nebenkostenabrechnung 06: letzte Woche,
allerdings nicht für den Mietzeitraum 01.01.2006 - 31.10.2006 sondern für 365 Tage

Gruß,

Markus
Stichwörter: nachforderung

0 Kommentare zu „3. Nachforderung”

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