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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
wir sind ende Februar 2007 aus unsere alten Wohnung ausgezogen, eine Wohnungsbesichtigung hat erst nach mehrmaliger
Telefonischer Anfrage am Auszugtag stattgefunden und es wurde ein Mängelbericht erstellt. Wir hatten keine
gelegenheit selbst Mängel zu beheben, denn wir mußten an diesem Tag die Schlüssel abgeben.

Meine Fragen:

Hätte der Vermieter uns eine Frist zur Nachbesserng einräumen müssen ?
Kann er uns jetzt diese Arbeiten in Rechnung stellen (muß er Rechnungen vorlegen?)
Er sagt wir hätten die Wohnung in Raufaser Weiß verlassen sollen, davon steht nicht im Mietvertrag!
Es steht auch nichts im Mietvertrag das wir die Wohnung renoviert verlassen müssen.
Wir haben die Wohnung vor 8 Jahren in Raufaser Weiß übernommen aber auch schon sehr abgewohnt.

Er hat die Kaution jetzt schon über 6 Monate eingehalten und möchte Sie auch noch
weiterhin einhalten, mit der Begründung, das noch nicht alle Nebenkosten berechnet sind, das würde noch bis Juni 2008 dauern! Ist das OK ?

Danke schon mal im Vorraus
Gruß Guido
Stichwörter: kaution + zahlen + zurück

2 Kommentare zu „Kaution zurück zahlen”

Susanne Experte!

Hallo
wir sind ende Februar 2007 aus unsere alten Wohnung ausgezogen, eine Wohnungsbesichtigung hat erst nach mehrmaliger
Telefonischer Anfrage am Auszugtag stattgefunden und es wurde ein Mängelbericht erstellt. Wir hatten keine
gelegenheit selbst Mängel zu beheben, denn wir mußten an diesem Tag die Schlüssel abgeben.

Meine Fragen:

Hätte der Vermieter uns eine Frist zur Nachbesserng einräumen müssen ?
Nur für Schönheitsreparaturen, nicht für Schäden![/color:6d549]
Kann er uns jetzt diese Arbeiten in Rechnung stellen (muß er Rechnungen vorlegen?)
[color=#FF0000:6d549]Für Schäden schon, hier hat der VM ein Recht auf Schadenersatz.[/color:6d549]
Er sagt wir hätten die Wohnung in Raufaser Weiß verlassen sollen, davon steht nicht im Mietvertrag!
[color=#FF0000:6d549]Dann kann er das auch nicht verlangen![/color:6d549]
Es steht auch nichts im Mietvertrag das wir die Wohnung renoviert verlassen müssen.
[color=#FF0000:6d549]Na, dann würde ich aber mal zu einem Fachanwalt gehen![/color:6d549]
Wir haben die Wohnung vor 8 Jahren in Raufaser Weiß übernommen aber auch schon sehr abgewohnt.
[color=#FF0000:6d549]Wie die Wohnung übernommen wurde ist nicht relevant für die Übergabe bei Auszug, hier gelten die Vereinbarungen des Mietvertrags.
[/color:6d549]
Er hat die Kaution jetzt schon über 6 Monate eingehalten und möchte Sie auch noch
weiterhin einhalten, mit der Begründung, das noch nicht alle Nebenkosten berechnet sind, das würde noch bis Juni 2008 dauern! Ist das OK ?
[color=#FF0000:6d549]Nicht für die gesamte Kaution: er darf einen angemessenen Teil einbehalten, der sich an der letzten Abrechnung (Guthaben/Nachzahlung) bemisst und an der Teuerungsrate!
[/color:6d549]
Danke schon mal im Vorraus
Gruß Guido[/quote:6d549]

Ghostraider Experte!

Im ganzen wäre es sinnvoll den genauen Wortlaut der Schönheitsreparaturklausel mal hier rein zusetzen. Ohne dem kann man schlecht oder nur unzureichende Auskunft über müssen und nicht müssen geben.

Nur bei einer gültigen[/u:3c9f5] Schönheitsreparaturklausel ist der Mieter verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen und der Vermieter kann nur dann[/u:3c9f5] bei nicht erfolgten Arbeiten nach einer gestellten Frist zur Mängelbehebung[/u:3c9f5] Ansprüche aus der Kaution ziehen.

Wie Susanne schon beschrieben hat kann der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution für die Nebenkosten einhalten, den Rest hat er auszuzahlen und kann das Geld für die Renovierung einklagen.(Wenn berechtigt)
Spätestens da wird er sehen ob er überhaupt Ansprüche stellen kann, ob jetzt über eine gültige Klausel oder keinen Anspruch wegen nicht gewährter Frist zur Mängelbehebung.

Gruß
Ghost

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