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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben ein großes Problem mit unserem Vormieter, vielleicht hat hier ja jemand eine Idee wie wir damit umgehen können.
Wir haben die besagte Wohnung zum 01.10.07 angemietet, der Vertrag des Vormieters endet an diesem Datum.
Wenn sein Vertrag endet hat er 10 Monate dort gewohnt.
Die Wohnung wurde etwa 16 Jahre lang nicht renoviert, der Fliesenfußboden in der Küche ist locker. Vom Vormieter wurde uns zugesichert, dass er am 22.09.07 ausziehen würde, damit wir mit der Renovierung beginnen können. Dies hat er auch vor der Vermieterin gesagt (nur schriftlich wurde nichts vereinbart). Später meinte er dann, wir könnten schon eher anfangen zu renovieren, er müsse aber das Wohnzimmer wegen dem dort liegenden DSL Anschluss (für ihn angeblich wichtig) weiterhin besetzen. Dann sollten wir letzte Woche mit der Renovierung beginnen können, er war aber nicht erreichbar. Telefonisch sagte er uns dann wir könnten am Montag den 24.09.07 mit der Renovierung beginnen und wir würden dann auch die Schlüssel bekommen. Die Vermieterin möchte ihn auch so schnell wie möglich raus haben da jetzt viel schief läuft, das ist aber eine andere Sache.
Nun habe ich ihn eben erreicht (was nicht ganz einfach ist da er bei unserer Nummer nicht an das Telefon geht), und ich fragte ihn um wieviel Uhr wir den Schlüssel bekommen könnten. Er sagte um wieviel Uhr wir das am 01.10.07 machen würden müssen wir noch klären. Ich wies ihn darauf hin, dass er uns zugesagt hat das wir MORGEN beginnen könnten. Er sagte nun wir könnten ein kleines Zimmer (von 3 Zimmer, Küche, Bad, 90qm) schonmal anfangen. Morgen eben. In dem Rest würden noch seine Sachen stehen. Unser Umzug ist für den 29.09.07 geplant, ein Wagen ist gemietet, und unsere Freunde haben sich teilweise extra freigenommen für diesen Tag (sie wohnen 200km weit weg). Nun meinte er aber er würde selbst am 29.09 ausziehen und das würde nicht gehen. Wie es aussieht können wir nun am 29.09 gegen 18:00 Uhr dort rein.
Klar, der schriftliche Vertrag beginnt erst am 01.10.07, aber können wir aufgrund der mündlichen Zusagen noch was machen? In der Küche muss der Fußbodfen neu gemacht werden, die gesamte Wohnung ist in einem Katastrophalen Zustand. Ich hoffe jemand hier hat eine Idee...

Vielen Dank im Vorraus.

Cassandra
Stichwörter: hält + vormieter + absprachen

5 Kommentare zu „Vormieter hält sich nicht an Absprachen”

Susanne Experte!


Klar, der schriftliche Vertrag beginnt erst am 01.10.07, aber können wir aufgrund der mündlichen Zusagen noch was machen? In der Küche muss der Fußbodfen neu gemacht werden, die gesamte Wohnung ist in einem Katastrophalen Zustand.
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Nein, da kannst Du gar nichts machen und zwar aus folgendem Grund: mit dem Vormieter besteht kein Vertragsverhälntis, das hast Du mit dem Vermieter. Der Vertrag beginnt ab 01.10., daher vorher kein Anspruch auf irgendwas.
Du hättest mit dem VM verhandeln müssen, z.B. dass vor Vertragsbeginn der Boden neu gekachelt wird etc.

Cassandra

Danke für die Antwort. Wie sieht es denn aus, wenn der Vormieter auch dem Vermieter gegenüber sagte er würde eher ausziehen? So ist es ja geschehen...

Cassandra

Susanne Experte!

Erst einmal muss man trennen zwischen "Wohnen" und "Mietvertrag". Wer einen Vertrag hat, muss nicht zwingend dort wohnen. Selbst wenn der Mieter vorher ausgezogen wäre, würde der Vertrag noch bis zum 30.09. 24:00 Uhr gelten.
Möglicherweise ist der VM nicht entgegengekommen, denn wenn er bereit gewesen wäre, die Wohnung vor Vertragsende zu übergeben, hätte er ja auch nicht bis Vertragsende Miete zahlen müssen. D.h. der VM hätte mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag machen müssen- hier geht es also nicht darum, früher auszuziehen, sondern die Wohnung früher als Vertragsende an den Vermieter zu übergeben. (da kann man ja dann auch verlangen, dass der VM mietmässig etwas entgegenkommt) Oder der Mieter hat einfach seine Planung geändert.
Jedenfalls hast Du gegenüber dem VM kein Recht auf eine Übergabe der Wohnung vor dem 01.10. und gegenüber dem Mieter auch nicht.

Es wäre etwas anderes gewesen, wenn das in Deinem Mietvertrag schriftlich vereinbart wäre. Denn man muss ja auch eine Vereinbarung darüber treffen was die Miete für den Zeitraum und die Nebenkosten angeht.

Cassandra

Danke für die Antwort...

ES GIBT ETWAS NEUES!!!!

Die Vermieterin hat sich eben nochmals die Kündigung von ihm angeschaut. Dort hat er ende August, rückdatiert auf ende Juli, geschrieben, dass er FRISTGERECHT zum 1. September kündigen würde. Es ist nicht fristgerecht, aber kann man jetzt irgendwas machen weil er eben zum 01. September gekündigt hat?

Susanne Experte!

Nein, das ist irrelevant!

1. Die Kündigung ist wirksam, auch wenn der Mieter sich mit Daten und Fristen offenbar "vertan" hat.
2. Bei offensichtlich falschen Daten zur Verringerung der Kündigungsfrist bestimmt sich der Beginn der Frist mit Eingang der Kündigung beim Vermieter. Die Kündigung muss nach BGB bis zum 4. Werktag eines Monats beim VM sein, damit dieser Monat noch zur KF gerechnet werden kann.
Demnach hätte er Ende Juli nur zum 31. Oktober kündigen können bzw. Ende August zum 30.11.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist einzuhalten. Der Fehler liegt ganz offensichtlich beim Vermieter, der keine Ahnung hat, denn in diesem Falle kann er mit Dir kaum einen Mietvertrag ab 01.10. abschließen.

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