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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind im Februar aus unserer alten Wohnung ausgezogen, und es wurde am Tag des Auszuges ein Übergabeprotokoll erstellt,
wo auch einige Mängel drin stehen (Renovierungsarbeiten).
Am Schluss vom Protokoll steht, dass der Mieter eine Frist von 10 Tagen hat, diese Mängel zu beseitigen.
Wir hatten aber keine Möglichkeit gehabt selber Mängel zu beseitigen, da wir sofort die Schlüssel abgeben mussten.
Unser Exvermieter hat auch unmittelbar nach unserem Auszug, selber mit Renovierungsarbeiten begonnen.
Jetzt will er uns noch Sachen unterschieben, die gar nicht so waren, und auch nicht im Übergabeprotokoll stehen.

Zu den Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag:

[i:759a8]Der Mieter trägt die Kosten der regelmäßigen Schönheitsreparaturen an den Mieträumen. Dazu gehören:
Tapezieren bzw. Anstrich von Wänden und Decken,
fachgerechte Behandlung der Fußböden,
Anstrich der Türen, Heizkörpern und Leitungen,
Innenanstrich der Fenster.

Diese Schönheitsreparaturen sind spätestens auszuführen:
alle 3 Jahre in Küchen und Bäder
alle 4 Jahre an Fenster, Türen, Heizkörpern und Leitungen
alle 5 Jahre in Wohn - und Schlafräumen, Dielen und Toiletten
alle 7 Jahre in Sonstigen Nebenräumen[/i:759a8] [/color:759a8]

Bei Beendigung der Mietzeit hätte man [color=#0000FF:759a8]renoviert/unrenoviert [/color:759a8] auswählen können, aber es ist nichts ausgewählt worden.

Kennt jemand die Rechtslage?
Hätte er uns nicht die Möglichkeit geben müssen, selber diese Arbeiten auszuführen?
Wie ist die Rechtslage, wenn er uns keine Möglichkeit zur Nachbesserung / Renovierung gegeben hat?
Mussten wir die Wohnung überhaupt neu renoviert verlassen?
Ist er verpflichtet uns über die ausgeführten Arbeiten Rechnungen vorzulegen?
Wie sollen wir jetzt vorgehen?

Danke Gruß Guido
Stichwörter: auszug + rechtslage + renovierung

5 Kommentare zu „Rechtslage " Renovierung nach dem Auszug "”

Ghostraider Experte!

Dann leg mal die Füsse hoch und die Hände in den Schoss.
So wie ich es sehe hat die Klausel starre Fristen und es wird nicht auf den Zustand und den Zeitpunkt der letzten Renovierung eingegangen. Somit ist die Klausel ungültig und es brauch nichts renoviert werden.

Außerdem muss der Vermieter bei Beanstandungen (nicht bei Beschädigungen) dem Mieter einen angemessenen Zeitraum zum beheben der Mängel einräumen.

Da der Vermieter sich auf diese Weise mit Ihnen auseinander setzt würde ich mich nicht mit dem auseinander setzen sondern einen Rechtsanwalt einschalten damit alles sofort reibungslos über die Bühne geht.

Gruß
Ghost

guido68

Hallo,
erstmal Danke für Deine Antwort.
Hier noch ein Paar Sachen aus dem Übergabeprotokoll:

1. Er hat in allen Zimmern die Bohrlöcher gezählt
2. Die Türrahmen sind wohl damals bei der Erstellung von der Wohnung nicht richtig gesetzt worden, so das die Türen nicht schließen.
Man hat daraufhin unten an der Tür etwas abgehobelt, damit sie schließen. Er schreibt im Protokoll "Furnier" beschädigt und lässt sich auf
meinen Erklärungen nicht ein, obwohl es eindeutig ist.
3. Heizkörper lose, da es eine Dachgeschosswohnung war, ist fast alles aus Rigips erstellt worden, und die Dübel, für die Befestigung hatten keinen
richtigen halt. Hatte sie schon öfters nachgezogen aber ohne erfolg, war übrigens beim Einzug auch schon, und wahrscheinlich immer noch.
4. Hatte bei den Kindern im Zimmer einen Sternenhimmel aus Klebesternen gemacht, da konnte man noch die Klebestellen sehen.
5. Wir hatten an den Türen vom Kinderzimmer aus Windows - Color die Nahmen von den Kindern angebracht. Dies konnte man nach dem Ablösen
noch sehen.
6. Fußleisten fehlen teilweise. Das lag daran, das wir überall Laminat verlegt haben, mit Genehmigung des Vermieters, wir hatten da wo die Schränke
waren keine Leisten befestigt, diese waren aber vorhanden. Wir hatten nur keine Gelegenheit diese noch anzubringen.
7. Wände sollen alle Raufaser Weiß sein. Davon steht überhaupt nichts im Mietvertrag
8. Jetzt hat er angeblich im nachhinein noch 350 Kg Müll von uns teuer entsorgt, obwohl wir Ihm eine komplett leere Wohnung übergeben haben.
Laut Übergabeprotokoll war alles In Ordnung, Keller Dachboden Wohnung alles sauber, frage mich wo der Müll herkommt?

Kann jemand dazu noch was sagen?

Danke Gruß Guido

Ghostraider Experte!

Hallo,
erstmal Danke für Deine Antwort.
Hier noch ein Paar Sachen aus dem Übergabeprotokoll:

1. Er hat in allen Zimmern die Bohrlöcher gezählt.
Kann er zählen weil es keinen interessiert.[/color:0c262]
2. Die Türrahmen sind wohl damals bei der Erstellung von der Wohnung nicht richtig gesetzt worden, so das die Türen nicht schließen. Man hat daraufhin unten an der Tür etwas abgehobelt, damit sie schließen. Er schreibt im Protokoll "Furnier" beschädigt und lässt sich auf meinen Erklärungen nicht ein, obwohl es eindeutig ist.
[color=#FF0000:0c262]Wenn die Türen zu stark gekürzt wurden hat er einen Ersatzanspruch.[/color:0c262]
3. Heizkörper lose, da es eine Dachgeschosswohnung war, ist fast alles aus Rigips erstellt worden, und die Dübel, für die Befestigung hatten keinen richtigen halt. Hatte sie schon öfters nachgezogen aber ohne erfolg, war übrigens beim Einzug auch schon, und wahrscheinlich immer noch.
[color=#FF0000:0c262]Schlecht nachweißbar und bleibt oft am Mieter hängen. Wenn bei Einzug schon so war können nur Zeugen helfen, aber keine Angehörige, die gelten oft als befangen. [/color:0c262]
4. Hatte bei den Kindern im Zimmer einen Sternenhimmel aus Klebesternen gemacht, da konnte man noch die Klebestellen sehen.
5. Wir hatten an den Türen vom Kinderzimmer aus Windows - Color die Nahmen von den Kindern angebracht. Dies konnte man nach dem Ablösen noch sehen.
[color=#FF0000:0c262]Muss so wieder hergestellt werden das diese Stellen nicht mehr sichtbar sind und werden. Decke mit Raufaser und Türen lackieren.[/color:0c262]
6. Fußleisten fehlen teilweise. Das lag daran, das wir überall Laminat verlegt haben, mit Genehmigung des Vermieters, wir hatten da wo die Schränke waren keine Leisten befestigt, diese waren aber vorhanden. Wir hatten nur keine Gelegenheit diese noch anzubringen.
[color=#FF0000:0c262]Zeit dafür nehmen und Vermieter muss dafür Gelegenheit einräumen.[/color:0c262]
7. Wände sollen alle Raufaser Weiß sein. Davon steht überhaupt nichts im Mietvertrag.
[color=#FF0000:0c262]Soll Vermieter auf eigene Kosten machen.[/color:0c262]
8. Jetzt hat er angeblich im nachhinein noch 350 Kg Müll von uns teuer entsorgt, obwohl wir Ihm eine komplett leere Wohnung übergeben haben.
[color=#FF0000:0c262]Wenn er alle Tapeten von den Wänden gerissen hat kommt schon solche Menge zusammen, nur, das soll der Vermieter mal selbst entsorgen und die Kosten von den Steuern absetzen, denn:[/color:0c262]
Laut Übergabeprotokoll war alles In Ordnung, Keller Dachboden Wohnung alles sauber,
[color=#FF0000:0c262]Wenn ein Übergabeprotokoll erstellt wurde und dies besagt das alles in Ordnung ist, ist alles in Ordnung.
Der Vermieter kann dann nur noch versteckte Mängel, also Mängel die bei der Übergabe nicht sichtbar und erst nach oder bei intensiven Renovierungsarbeiten sichtbar werden und auf den Mieter zurückzuführen sind oder werden können dem Mieter anlasten.
Dazu gehören nicht 350 Kg Müll.[/color:0c262]

Ansonsten könnte der Vermieter in den meisten aufgeführten Punkten ein Rückbaurecht haben und brauch aus dem Grund dem Mieter auch keine angemessene Zeit zur Wiederherstellung einräumen.

Den einzigsten und besten Rat den ich da geben kann ist einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem eingehend beraten zu lassen.

Gruß
Ghost

guido68

Hallo Ghost,
danke für deine Mühe.

Ich frage mich nur noch wie er diese ausgeführten Arbeiten, wenn er sie überhaupt gemacht hat, mir in Rechnung stellen kann ?
Muss er dafür Rechnungen vorlegen oder einen Kostenvoranschlag ?
Was ist wenn diese Mängel gar nicht behoben worden sind ? Was ich mal schwer vermute !
Denn es sind einige Mängel die bei unserem Einzug auch schon waren, was wir leider jetzt nicht mehr nachweisen können.
So wie ich es mitbekommen habe, hat er nur alles Weiß gestrichen, und sonst nichts gemacht.

Es ist schon traurig, wir haben Ihm die Wohnung in einem besseren Zustand übergeben wie wir sie bekommen haben.

Neuer Laminat in den Zimmern, die Bodenbeläge waren total verschlissen als wir eingezogen sind, steht auch so im Mietvertrag.
An jedem Fenster Jalousien, zum teil richtig teure.
Überall neue Fenstergriffe, da die alten total verschlissen waren, schon bei unserem Einzug.
Küche haben wir auf unseren Kosten komplett neu gefliest, da vor unserem Einzug total stümperhaft gearbeitet worden ist.
usw.

Aber da will er nicht von wissen.

Hätte es gerne vermieden, aber ohne Anwalt geht wohl nichts.

Danke Gruß Guido

Ghostraider Experte!

Ich sag es mal so damit es etwas besser zu verstehen ist.
Einen Teil der Rechnung und der Arbeiten die der Vermieter bei einer gültigen Schönheitsreparaturklausel durchgeführt hat muss er Rechnungen oder Kostenvoranschläge vorlegen, auch wenn er es selbst oder gar nicht durchgeführt hat.
Da meiner Ansicht nach aber starre Fristen vorliegen ist er dazu nicht berechtigt diese Arbeiten in Rechnung zu stellen.

Nur für die Beschädigungen in den Räumlichkeiten und an den Türen da kann der Vermieter eine Schadensregulierung verlangen ohne das eine Möglichkeit der eigenen Leistung des Mieters eingeräumt wird.
Das soll heißen, " Der Mieter hat dem Vermieter einen Schaden zugefügt, den der Vermieter sofort auf Rechnung des Mieters beheben lassen kann".
Auch das anbringen der Fußleisten oder das einsetzen einer neuen Tür oder was sonst noch reguliert werden muss und nicht unter die Schönheitsreparaturklausel fällt.

Die Eigenleistungen des Mieters bei Einzug wird nie oder selten angerechnet und man kann ja den alten Zustand wieder herrichten. Es geht zwar nicht das der alte Teppich wieder reingelegt wird, aber man kann ja evtl. noch 5€ Entschädigung dafür bezahlen und den Laminat rausreißen.
Auch bei den Fliesen ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Abstandssumme zu zahlen. Da man da den alten Zustand nicht wieder herrichten kann muss man in den sauren Apfel beißen und die Fliesen drin lassen.

Wie schon gesagt, da der Fall so verzwickt ist würde ich einen Anwalt einschalten. Ich denke mal das dieser noch so einiges richten kann.

Gruß Ghost

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